Allgemeines | Präsidium | Satzung | Ehrungsordnung | Finanzordnung | Sportkonzeption
Der Verein führt den Namen "Kreissportbund Nordhausen e.V.", nachfolgend Kreissportbund genannt.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nordhausen eingetragen und hat seinen Sitz in Nordhausen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Sein Wirkungsbereich umfaßt das Gebiet der Stadt Nordhausen und des Landkreises Nordhausen.
Bankverbindung
Kreissportbund Nordhausen e.V.
Ktn.: 340 142 46
Blz.: 820 540 52
Kreissparkasse Nordhausen
Steuernummer: 157/141/12985 Finanzamt Mühlhausen
| Name | Vorname | Anschrift | Tel./Fax/mobil | |
|---|---|---|---|---|
| Präsident Janiszewski |
Siegfried |
Kesselberg 15 99735 Sundhausen |
03631 984765 |
ksb-ndh@web.de siegfriedjanis@web.de |
| Vizepräsident Körber |
Klaus |
|||
| Vizepräsident Störmer |
Gert |
|||
| Schatzmeisterin Benneckenstein |
Brigitte |
|||
| Geschäftsführer Meyer |
Andreas |
Baltzerstr. 7 99734 Nordhausen |
0 36 31 / 99 19 97 oder 0 36 31 / 98 47 65 0 36 31 / 98 47 66 |
|
| Pressewart Liebold |
Jens |
|||
| Frauenwartin Herbst |
Wolfra |
|||
| Vorsitzender Kreissportjugend Gorges |
Klaus |
|||
| Seniorensportbeauf- tragter Berndt |
Reiner |
|||
| Sponsorenbeauftragter Kirchhoff |
Frank |
|||
| Bildungswart Unger |
Gundula |
|||
| Schulsportbeauftragter Hütcher |
Werner |
|||
| Kassenprüfer Baerens |
Wilfried |
|||
| Kassenprüfer Weber |
Manfred |
|||
| Vereinsberater Meyer |
Andreas |
Baltzerstr. 7 99734 Nordhausen |
0 36 31 / 99 19 97 oder 0 36 31 / 98 47 65 0 36 31 / 98 47 66 01 78 / 2 52 63 90 |
ksb-ndh@web.de andreas.meyer.ndh@web.de |
| MA Jugend Rüdiger |
Anja |
Geseniusstr. 26 99734 Nordhausen |
03631 984765 |
ksb-ndh@web.de sjn-ndh@web.de |
Der Verein führt den Namen "Kreissportbund Nordhausen e.V.", nachfolgend Kreissportbund genannt.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nordhausen eingetragen und hat seinen Sitz in Nordhausen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Sein Wirkungsbereich umfaßt das Gebiet der Stadt Nordhausen und des Landkreises Nordhausen.
Mitglied des Kreissportbundes sind:
Die Organe des Kreissportbundes sind:
Der Kreissportbund kann seine Tätigkeitsbereiche individuell durch Ordnungen und Entscheidungen seiner Organe regeln. Er kann sich zu diesem Zweck insbesondere eine
geben.
Die Erhebung von Beiträgen und Umlagen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Für die Auflösung des Kreissportbundes ist der Kreissporttag zuständig. Der Antrag zur Auflösung des Kreissportbundes darf nur auf Anregung des Hauptausschusses oder des Landessporttages des LSB TH auf die Tagesordnung des Kreissporttages gesetzt werden.
Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von ¾ der Mitglieder des Kreissportbundes sowie des Vorstandes des Kreissportbundes.
Für den Fall der Auflösung bestellt der Kreissporttag im Einvernehmen mit dem Landessportbund Thüringen zwei Liquidatoren, die die Geschäfte des Kreissportbundes abwickeln.
Bei Auflösung des Kreissportbundes oder bei Wegfall seines bisherigern Zweckes, fällt das nach Ausgleich der Verbindlichkeiten noch vorhandene Vermögen dem Freistaat Thüringen, der es vorzugsweise dem LSB TH e.V. zur Verfügung stellen soll.
Das Präsidium wird ermächtigt, gegebenenfalls notwendige Ergänzungen und Änderungen in der Satzung vorzunehmen, falls von Seiten des Registergerichtes oder des Finanzamtes Bedenken gegen die Eintragung bzw. Gewährung der Anerkennung als gemeinnützig vorgebracht werden.
Diese Ermächtigung bezieht sich nicht auf sonstige Satzungsbestimmungen.
Die Auszeichnungen können für verdienstvolle Tätigkeit im Sportkreis Nordhausen, insbesondere seinen Mitgliedern verliehen werden.
Die Verleihung erfolgt auf Beschluss des Präsidiums mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft, die durch den Kreissporttag bzw. den Kreisausschuss beschlossen wird.
Es wird verliehen an Einzelpersonen
Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine/-verbände und das Präsidium des Kreissportbundes Nordhausen. Für Anträge sind die entsprechenden Vordrucke zu verwenden.
Die Anträge sind zu begründen.
Zwischen zwei Auszeichnungen für die gleiche Person müssen mindestens drei Jahre liegen.
Die Auszeichnungen sollten in angemessenem Rahmen und würdiger Form stattfinden.
Termine für die Abgabe der Anträge in der Geschäftsstelle sind das jeweilige Quartalsende eines Jahres.
Das Präsidium des Kreissportbundes Nordhausen kann eine Ehrung durch Beschluss wieder aberkennen, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Landessportbund, einem Sportverband oder Sportverein ausgeschlossen werden.
Diese Neufassung der Ehrenordnung tritt durch Beschluss des Kreisausschusses am 28. November 2001 in Kraft.
§ 1 Geltungsbereich
Die Finanzordnung legt als Ergänzung der Satzung die finanziellen Regelungen des Kreissportbundes Nordhausen e.V. fest. Sie gilt unter Beachtung der sich aus dem § 12 Abs. 3 ergebenden Regelungen auch für die Kreissportjugend.
§ 2 Haushaltsplan
1. Entsprechend § 13 der Satzung ist vom Präsidium für jedes Geschäftsjahr ein Haushaltsplan
zu erstellen, der durch den Kreissporttag bzw.die Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.
2. Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel sind zweckgebunden. Innerhalb des Gesamt-
haushaltes ist ein Ausgleich der einzelnen Positionen möglich. Darüber hat das Präsidium zu
beschließen.
3. Im Haushaltsplan werden alle Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres erfaßt. Dem
KSB stehen als Einnahmen zur Verfügung:
- Mitgliedsbeiträge (Vereinsabgabe) gemäß § 10 der Satzungen des KSB und § 12 des
LSB
- Zuwendungen des LSB Thüringen
- Zuwendungen des Landes Thüringen zur Projektförderung
- Zuwendungen des Landkreises Nordhausen
- Zuwendungen der Stadtverwaltung Nordhausen
- zweckgeb. Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit
- Spenden und Sponsoring
- sonstige Einnahmen
Diese Einnahmen sind insbesondere zu verwenden für folgende Aufgaben:
- Zuwendungen an Sportvereine
- Zuwendungen an Kreisfachverbände
- Ausgaben für die Vereinsberatung und die Geschäftsstelle im KSB
- Projektförderung
- Unterstützung der Aus- und Fortbildung
- Unterstützung der Kreissportjugend
- Aufwendungen für die Verwaltung (Personal- und Sachkosten)
- Personal- und Sachkosten für Arbeitsfördermaßnahmen
- Versicherungen
- Ausgaben für die Anerkennung und Förderung des Ehrenamtes
4. Wird das Geschäftsjahr mit einem Überschuß abgeschlossen, entscheiden die entsprechend
§ 8 Absatz 2 der Satzung vertretungsberechtigten Mitglieder des Präsidiums über die zweck-
gebundene Verwendung.
§ 3 Zuwendungen
1. Sportvereine erhalten Zuwendungen aus Mitteln des Haushaltes des KSB für die
ehrenamtliche Tätigkeit lizensierter Übungsleiter.
2. Sportvereine und Kreisfachschaften können Zuschüsse aus Mitteln des Haushaltes des KSB
zur Unterstützung der Vereins- und Jugendarbeit sowie der Ehrenamtsförderung erhalten.
3. Sportvereine und Vereinsmitglieder erhalten Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung.
4. Die Zuwendungsempfänger haben die zweckentsprechende Verwendung der empfangenen
Mittel gegenüber dem KSB nachzuweisen.
§ 4 Finanzverwaltung
1. Die im Haushaltsplan festgeschriebenen Einnahme- und Ausgabetitel werden vom Vereins-
berater der Geschäftsstelle des KSB verwaltet. Er ist – gegebenenfalls nach Abstimmung mit
den zuständigen Präsidiumsmitgliedern nach § 8 Abs.2 der Satzung verantwortlich für:
- die Verwaltung und zweckbezogene Vergabe der in den entsprechenden
Ausgabetiteln eingestellten Mittel
- und für die Vorbereitung der Finanzanweisungen auf der Grundlage
beschlossener Vergaberichtlinien / Ausschreibungen.
2. Die Anweisungen zur Zahlung erfolgen nach Vorbereitung durch den Vereinsberater im
Rahmen des Haushaltsplanes durch die gemäß § 8 Abs.2 der Satzung vetretungsberechtigten
Mitglieder des Präsidiums.
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind:
- der Präsident,
- die zwei stellvertretenden Präsidenten,
- der/die Schatzmeister/in und
- der Geschäftsführer / Vereinsberater des KSB.
Dabei vertreten zwei der genannten Personen den KSB gemeinsam.
3. Der Vereinsberater und der/die Schatzmeister/in sind für eine ordnungsgemäße Buchführung
verantwortlich.
4. Alle Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß zu belegen und zu erfassen.
5. Die Kassengeschäfte führt der Vereinsberater der Geschäftsstelle. Die Kasse der
Geschäftsstelle ist die einzige einnehmende und auszahlende Stelle für Mittel des KSB.
§ 5 Erstattung von Auslagen
Die bei der Ausübung der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in gewählten und berufenen Gremien des KSB entstehenden Auslagen werden erstattet. Die Festlegungen zur Reisekostenvergütung des KSB sind als Anlage Bestandteil dieser Ordnung.
§ 6 Entschädigung
Für Aufwendungen – mit Ausnahme der Reisekosten – erhalten die Mitglieder des Präsidiums des KSB ein Sitzungsgeld, über dessen Höhe entsprechend der Haushaltslage jährlich ein Präsidiumsbeschluß zu fassen ist.
§ 7 Buch- und Kassenprüfungen
1. Die entsprechend § 14 der Satzung vom Kreissporttag gewählten Buch- und Kassenprüfer
haben die Aufgabe, nach Aufstellung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene
Geschäftsjahr sämtliche Kassenunterlagen der Geschäftsstelle des KSB zu prüfen und der
Mitgliederversammlung bzw. dem Kreissporttag einen Prüfbericht vorzulegen.
2. Im Geschäftsjahr ist mindestens eine Prüfung vorzunehmen.
Nordhausen, 07.09. 2009
Gemäß Beschluß /09 der Präsidiumssitzung vom 08.09.2009 bestätigt.
Anlage zur Finanzordnung
Reisekostenvergütung des Kreissportbundes Nordhausen e.V.
1. Die nachfolgenden Festlegungen regeln die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und
Dienstgängen von Personen, die im Auftrag des KSB Aufgaben (Dienstgeschäfte) außerhalb
der Geschäftsstelle / Wohnortes erledigen.
2. Der Dienstreisende hat Anspruch auf Reisekostenvergütung zur Abgeltung der dienstlich
veranlaßten Mehraufwendungen
3. Grundlage für die Reisekostenvergütung ist das „Thüringer Reisekostengesetz“.
4. Dienstreisen bzw. Dienstgänge gelten mit der schriftlichen Auftragserteilung
( Dienstreiseauftrag ) als genehmigt.
5. Nutzung vom Dienstfahrzeug
5.1. Die Nutzung des Dienstfahrzeuges bedarf der Genehmigung des Geschäftsführers/
Vereinsberaters bzw. bei dessen Abwesenheit eines der vertretungsberechtigten Mitglieder
des Präsidiums gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des KSB, durch den auch die Ausgabe der
Fahrzeugschlüssel, der Fahrzeugpapiere und des Fahrtenbuches erfolgt.
5.2. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Dienstfahrzeug ordnungsgemäß und pfleglich zu
behandeln und so zurückzugeben, dass eine direkte Nachnutzung möglich ist
(Sauberkeit, min. 50% betankt).
5.3. Das Fahrtenbuch ist sorgfältig zu führen und auszufüllen.
5.4. Während der Fahrt festgestellte Mängel sind zu vermerken und sofort nach Beendigung der
Dienstfahrt zu melden. Schäden am Dienstfahrzeug und Unfälle mit dem Dienstfahrzeug
sind dem Geschäftsführer/ Vereinsberater bzw. bei dessen Abwesenheit einem der
vertretungsberechtigten Mitglieder des Präsidiums gem. § 8 Abs. 2 der Satzung unverzüglich
zu melden und schriftlich mitzuteilen.
5.5. Bei Unfällen mit dem Dienstfahrzeug ist unverzüglich und in jedem Fall die Polizei zu
informieren.
6. Fahrkostenerstattung
6.1. Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln zurückgelegt worden
sind, werden die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Fahrpreisermäßigungen sind zu
berücksichtigen.
6.2. Für Strecken, die der Dienstreisende mit einem privatem Kraftfahrzeug zurückgelegt
hat, wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 €
je Kilometer gewährt.
Für mitgenommene Personen wird eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 €
je Person und Kilometer gezahlt.
7. Tagegeld
7.1. Die Dauer einer Dienstreise richtet sich nach dem Zeitpunkt der Ab- und Anreise an der
Wohnung. Wird die Dienstreise an der Dienststelle angetreten oder beendet, tritt diese an
die Stelle der Wohnung.
7.2. Das Tagegeld beträgt für eine Dienstreise, die nicht mehr als einen Kalendertag dauert
......................................................................14,00 €.
Bei einer Reisedauer bis zu 12 Stunden gilt Punkt 7.4.
7.3. Bei einer mehrtägigen Dienstreise beträgt das Tagegeld für den vollen Kalendertag
20,00 €.
Für den Tag des Antritts und der Beendigung einer mehrtägigen Dienstreise gilt Punkt 7.4.
7.4. Für eine Dienstreise, die keinen vollen Kalendertag beansprucht oder für den Tag des
Antritts und den Tag der Beendigung einer mehrtägigen Dienstreise beträgt das Tagegeld
bei einer Dauer der Dienstreise von
- mehr als zwölf Stunden 14,00 €
8. Übernachtungsgeld
8.1. Übernachtungsgeld wird bei einer Dienstreise gewährt, wenn diese sich über mehrere
Kalendertage erstreckt.
8.2. Das Übernachtungsgeld beträgt 14,00 €.
8.3. Sind die nachgewiesenen Übernachtungskosten höher, werden die unvermeidbaren
Mehrkosten erstattet. Übernachtungskosten, die Frühstück einschließen, sind um
20% des Tagegeldes zu kürzen.
9. Kürzung des Tagegeldes und Übernachtungsgeldes
9.1. Erhält der Dienstreisende während seiner Dienstreise unentgeltlich Verpflegung, so wird das
Tagegeld
- für das Frühstück um 20%
- für das Mittags- und Abendessen um 35%
des vollen Satzes gekürzt.
9.2. Erhält der Dienstreisende unentgeltlich Unterkunft, wird kein Übernachtungsgeld
gezahlt.
Vorbemerkungen
Stellenwert des Sports unter verschiedenen Perspektiven
Konzeptentwicklungsbedarf und Grundlagen
Entwicklungstendenzen des Sports
Strukturelle Analyse der Situation im Landkreis
Rahmenbedingungen
Arbeitsschwerpunkte und Ziele
Grundlagen zur Absicherung des Sportbetriebes
Der Sport besitzt im Landkreis Nordhausen einen hohen Stellenwert. Seine gesundheitsfördernden, sozialen, kulturellen und integrierenden Wirkungen werden von Bürgern wie Verantwortlichen gleichermaßen geschätzt.
Für viele Bürgerinnen und Bürger wird es angesichts des stetig größer werdenden Anteils an frei zur Verfügung stehender Zeit immer wichtiger, Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung zu besitzen. Deshalb spielt der Sport für die Lebensqualität, die der Landkreis Nordhausen seinen Bürgern und Gästen bietet, eine zentrale Rolle.
Die Ausübung und Verbreitung des Sports in seinen verschiedenen Erscheinungsformen wird deshalb im Landkreis Nordhausen gefördert. Der Landkreis ist bemüht, mit seinen Sportfördermaßnahmen möglichst alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und ihnen Gelegenheit zum Sporttreiben zu bieten.
Hauptziel und damit Leitlinie der Sportpolitik im Landkreis ist die Förderung des gesetzlichen Schulsports, des Vereins- und des nichtorganisierten Sports in seinen vielfältigen Ausformungen sowie die Erweiterung der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. Auch in Zeiten einer angespannten Finanzlage soll die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Grundversorgung vor allem über die angemessene Bestandssicherung bestehender Sportstätten und die Förderung anerkannter Sportorganisationen gewährleistet werden.
Damit dies gelingen kann, wird ein "Sportkonzept aus einem Guß" vorgestellt. Den ersten Teil bildet die Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplanung des Landkreises Nordhausen. Im folgenden zweiten Teil sind alle Handlungs- und Entscheidungsfelder im Bereich des Sports beschrieben.
Da der Sport fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens ist, versteht der Landkreis Nordhausen Sportpolitik in erster Linie als Gesellschaftspolitik. Angesichts einer sich entwickelnden Gesellschaft muß sich auch der Sport weiterentwickeln, um neuen Anforderungen gerecht zu werden. So verstanden kann Sport das gesellschaftliche Wohl mehren und einen nennenswerten Beitrag zu den Bereichen "Erziehung und soziale Kompetenz", "Kommunikation und kultureller Austausch" sowie "Gesundheitsförderung" leisten. Sport als Standortfaktor macht das Leben im Landkreis Nordhausen attraktiver und löst vielfältige positive Effekte aus. Kommunales Engagement im Sportbereich begründet sich daher aus den positiven gesellschaftlichen Effekten des Sports. Ausschließlich über diesen Nutzen läßt sich die Verwendung knapper Ressourcen für die Sportförderung -und damit auch die Mittelvorenthaltung für konkurrierende Zwecke- politisch rechtfertigen.
Die Tatsache, dass 15 % der Bevölkerung des Landkreises Nordhausen in einem Sportverein organisiert sind, davon 42, 2 % jünger als 26 Jahre, sowie kommerzielle bzw. unorganisierte Bewegungsangebote großen Zuspruch genießen, belegt die Akzeptanz des Sports vor allem unter Kindern und Jugendlichen in ansehnlicher Weise. Wenn dennoch Veränderungen und Anpassungen vorgenommen werden sollen, so ist dies vor allem auf die nachfolgenden Entwicklungen der letzten Jahre zurückzuführen.
Auch die Bevölkerung des Landkreises Nordhausen ist von Tendenzen zur Entsolidarisierung betroffen. Die Arbeitswelt ist geprägt durch einen zunehmenden Konkurrenzdruck. Der Zwang zur Mobilität und Flexibilität erschwert die Organisation der Freizeit und belastet soziale Bindungen. Der starke Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt wird zunehmend, vor allem von Jugendlichen, als existentielle Bedrohung erlebt. Gleichzeitig steigt der Anteil der Arbeitslosengeldempfänger an, besonders schwierig ist die Situation für Familien mit Kindern.
Daneben haben die klassischen Erziehungsinstanzen Elternhaus und Bildungseinrichtungen als Vermittler von Normen und Werten sowie Sozialkompetenz an Einfluß verloren und die Bedeutung von Medien und anderer Vorbilder ist gestiegen. Viele Jugendliche sind sich selbst überlassen und zusätzlich verunsichert von der abnehmenden Verbindlichkeit von Werten. Die Bereitschaft, Aufgaben ehrenamtlich zu übernehmen wird verdrängt durch den Wunsch nach persönlicher Selbstverwirklichung durch beruflichen Erfolg oder Freizeitkonsum.
Der gleichberechtigte Zugang aller Teile der Bevölkerung, ausländische Mitbürger, Behinderte u.a. zu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist noch nicht gewährleistet. Einfühlungsvermögen und Verständnis für andere sind Fähigkeiten, die nicht von vornherein als selbstverständlich angesehen werden können. Tendenzen zur Vereinsamung können in allen Alters- und Sozialschichten beobachtet werden.
Arbeits- und Alltagsleben sind häufig, bedingt durch gesellschaftliche und individuelle Zwänge, in einer Weise organisiert, die das Wohlbefinden bzw. die Gesundheit des Einzelnen auf Dauer beeinträchtigen. Schon die Bewegungswelt der Kinder ist zu einer Sitzwelt geworden. So ist jedes Dritte eingeschulte Kind bereits übergewichtig und jedes Zweite zeigt Haltungsschäden, motorische Defizite, Koordinations-und Konzentrationsschwächen. Mediziner registrieren bereits seit mehreren Jahren einen sich stetig verschlechternden Gesundheitszustand der Bevölkerung. Der Mangel an Bewegung und Entspannung als eine wichtige Ursache von Übergewicht, Herz-Kreislaufstörungen, Streß und Suchtmittelkonsum steht dabei an erster Stelle.
Das Bedürfnis nach einer sozial und ökologisch ausgeglichenen Umwelt wird von breiten Bevölkerungsschichten bewußt wahrgenommen und artikuliert. Lebensfreude und Lebensqualität wird immer mehr durch Gemeinschafts-, Natur- sowie Spiel- und Bewegungserlebnisse erfahren. Verdichtete Bebauung, wachsender Verkehr, die strenge funktionale Beplanung aller Flächen und ein aus diesen Faktoren resultierendes Ruhebedürfnis in Wohngebieten grenzen die Entfaltungs- und Bewegungsräume zunehmend ein. Spiel- und Bewegungsräume sind Gelegenheiten für Erlebnisse und Treffpunkte. Je weniger vorhanden sind, desto mehr werden vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt.
Der Landkreis Nordhausen verfügt über ein breites Spektrum an Sportangeboten, die eine Vielfalt von Sportarten bietet. Die Schwerpunkte liegen im Freizeit-und Gesundheits-sowie im Wettkampfsport. Die Verbreitung insbesondere der letztgenannten Sportform führte zu nationalen und internationalen Erfolgen von Sportlerinnen und Sportlern des Landkreises, die damit dazu beitrugen, den Bekanntheitsgrad unserer Region zu steigern.
Ein attraktives Freizeit- und Sportangebot kann sich positiv auf die Standortwahl neu anzusiedelnder Unternehmen und den Tourismus auswirken. In diesem Sinne als weicher Standortfaktor verstanden, ist Sportpolitik auch als ein Bestandteil regionaler Wirtschaftspolitik zu betrachten. Gleiches gilt auch für die durch den Sport bedingten Nebeneffekte. Eine Region, die in dieser Hinsicht ihr Sportangebot verarmen läßt, kann damit auch die Entwicklung zahlreicher Wirtschaftszweige und attraktiver touristischer Ziele behindern und einen wichtigen Werbefaktor verwirken.
Parallel zu den einschneidenden gesellschaftspolitischen und ökonomischen Veränderungen der letzten Jahre hat sich die Finanzlage deutlich verschlechtert. Eine noch strenger an den Kriterien der Sparsamkeit und Effizienz ausgerichtete Haushaltspolitik ist für alle öffentlichen Bereiche zur zwingenden Notwendigkeit geworden.
Dennoch fördert der Landkreis Nordhausen weiterhin den Sport zur Verbesserung und Stärkung positiver gesellschaftlicher Effekte. Darum werden weiterhin Haushaltsmittel für die Sportförderung und die Bereitstellung von Sportstätten und Bädern zur schulischen und außerschulischen Nutzung aufgewandt.
Ohne Zweifel hat der Sport in allen seinen unterschiedlichen Ausformungen, insbesondere getragen durch die Sportvereine, durch die Vermittlung von Gemeinschaftserlebnissen und Bewegungsangeboten einen wesentlichen Beitrag zur innergesellschaftlichen Kommunikation und der Gesunderhaltung vieler geleistet. Zunehmend übernimmt er auch soziale Aufgaben im Bereich der Integration sozial schwacher und sozialer Randgruppen, ohne daß durch Sport alle o.a. gesellschaftliche Phänomene gelöst werden könnten.
Der Landkreis Nordhausen fördert daher in der Überzeugung vom hohen Nutzen des Sports für die Gesellschaft dessen weitere Entwicklung. Ziel dieser Förderung ist ein "bewegter Landkreis", in dem sich möglichst viele Einwohner von den Bewegungsangeboten angesprochen fühlen.
Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen verlangen nach qualifizierten Handlungsansätzen. Ziel dieser Konzeption ist es daher, Orientierung zu geben und Handlungsansätze zu verdeutlichen, mit denen eine systematische Verbesserung der Sportangebote und Sportmöglichkeiten sowie deren Qualität erreicht werden kann. Dabei ist eine offene und von gegenseitigem Verständnis geprägte Zusammenarbeit aller Partner des Sports, wie Kommunen, Kreissportbund, Sportjugend, Vereine u.a., für eine erfolgreiche und wirkungsvolle kommunale Sportpolitik unverzichtbar.
Mit der Verankerung des Sports in der Verfassung des Freistaates Thüringen wird seine Förderung als Staatsziel definiert und somit deutlich welch hoher Stellenwert dem Sport in unserem Land beigemessen wird. Der Gesetzgeber verpflichtet damit die Thüringer Gebietskörperschaften zur Förderung von Sport und Spiel und räumt dieser Förderung daher den gleichen Rang wie anderen sozialpolitischen Pflichtaufgaben ein.
Die Rahmenbedingungen werden durch das Thüringer Sportfördergesetz vorgegeben. Grundlage der kreislichen Sportförderung bildet die Sportförderrichtlinie des Landkreises Nordhausen.
Mit der regelmäßigen Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Sportvereinen leistet der Sport einen bedeutsamen Beitrag im Rahmen der Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen.
Der § 1 SGB VIII gibt das Ziel vor, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Aus dem § 11 lassen sich die Qualitätsförderungen zur Jugendarbeit ableiten. Danach sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Sportjugend des Kreissportbundes Nordhausen ist ein Vertreter der in den Sportvereinen des Landkreises integrierten Kinder und Jugendlichen. Sie sieht in ihrer Arbeit einen Ansatz, die vom Kinder- und Jugendhilfegesetz gestellten Anforderungen zu erfüllen. Diese Zielstellungen sind inhaltlich in den Satzungen und Jugendordnungen verankert.
Schwerpunkte bilden dabei:
Vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland insgesamt einen Bevölkerungsrückgang geben wird zeichnen sich folgende Veränderungen hinsichtlich der Altersstruktur in der Bevölkerung ab:
Diese demografischen Entwicklungen haben Konsequenzen für die Sportwünsche und Sportgewohnheiten der in Deutschland lebenden Menschen sowie die Sportraumentwicklung.
Auch in unserem Landkreis folgt die Prognose der Bevölkerungsentwicklung dem allgemeinen Bild. Die Gesamtbevölkerung sinkt bis 2012 um 8,4% und ab 2009 wird es im Landkreis mehr Menschen über 65 als unter 27 Jahre geben.

Von führenden Sportwissenschaftlern werden die Auswirkungen dieser demografischen Veränderungen auf die Sportwünsche und -gewohnheiten der Menschen wie folgt prognostiziert:
Sportvereine müssen diese Entwicklungen bei der Gestaltung ihrer Angebote künftig stärker berücksichtigen und auf ein die Nachfrage deckendes und zielgruppenorientiertes Angebot achten, damit sie auch in Zukunft nützliche Sportformen anbieten und für die Bevölkerung attraktiv sind. Sie entscheiden dabei selbst, ob sie sich ihrer Umwelt öffnen und Leistungen für Dritte erbringen. Dennoch sollten die Sportvereine auch den aufwändigeren Wettkampfsport weiter betreiben und sich nicht nur auf die leicht zu etablierenden Sport-und Bewegungsformen konzentrieren. Eine effektive und tourismusfreundliche Nutzung der regionalen Sportinfrastruktur ist jedoch nur mit ressourcenstarken und außen orientierten Sportvereinen möglich.
(siehe auch Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplan 2005, Abschnitt 2.3.2. Organisationsstruktur des Sports, Seite 10 ff.)
Die Mitglieder der 141 Sportvereine des Kreissportbundes Nordhausen sind in 56 Sportarten aktiv. Während in den städtischen Zentren ein breit gefächertes Sportangebot vorzufinden ist, überwiegen im ländlichen Raum jene Sportarten mit Tradition und entsprechenden lokalen Gegebenheiten. Gerade im ländlichen Gebiet haben die sozialen und integrierenden Wirkungen des Sports neben der Bewegung eine große Bedeutung für das Gemeinschaftsleben, was auch im höheren Organisationsgrad erkennbar ist.
Die Anzahl der Sportvereine ist seit 1997 trotz abnehmender Einwohnerzahl im Landkreis steigend. Diese Tendenz zur Abspaltung und Neugründung von Sportvereinen hat eine unverhältnismäßig hohe Anzahl kleiner Vereine zur Folge. So liegen 97 der 141 Vereine unter der durchschnittlichen Mitgliederzahl von 100. Dies sind 69 % aller Vereine des Kreissportbundes.
Für die Betreuung der Sportangebote sind im Kreissportbund Nordhausen über 1.500 Übungsleiter, davon 628 mit einer Ausbildung als lizenzierter Übungsleiter in verschiedenen Qualifikationen, ehrenamtlich tätig. Ihnen stehen in den Mannschaften und Sportgruppen über 400 ehrenamtliche Betreuer zur Seite.
In die Vorstände der Sportvereine und Sportverbände sind ca. 950 Funktionäre gewählt worden und ehrenamtlich aktiv.
Für das Jahr 2012 lässt der seit 1999 relativ konstante Organisationsgrad von 15% bei vorsichtigen Schätzungen 12.993 Mitglieder in den Sportvereinen des Landkreises erwarten. Dabei ist von einer wesentlichen Änderung der Altersstruktur auszugehen. Bei Mitgliedern über 60 Jahre wird zukünftig ein Anstieg zu verzeichnen sein. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen wird dagegen relativ konstant bleiben.
Dies ist eine Tendenz, welche vor allem die Sportvereine und -verbände zum Nachdenken anregen sollte. Sie dürfen sich nämlich nicht nur auf die älter werdenden Personen konzentrieren, sondern müssen sich insbesondere auch auf die zu erwartende Reduzierung der Jüngeren einstellen. So wird es unumgänglich sein, dass Verbände bzw. Vereine alternative Lösungen für die Weiterführung einer Sportart bzw. deren Wettkampfbetrieb suchen. Ein Beispiel hierfür wäre die Erschließung von Spiel - und Sportgemeinschaften. Voraussetzung dafür ist, dass alle Vereine intensiver zusammenarbeiten. Engstirniges Denken ist unangebracht. Zukunftsorientiertes Handeln dagegen erforderlich.
Der Zusammenschluss zu Spiel-und Sportgemeinschaften hat folgende Vorteile:
Nicht nur im Kinder- und Jugendalter werden sich die Spielgemeinschaften in den kommenden Jahren erhöhen, sondern auch im Männer- und Seniorenbereich wird die Anzahl steigen müssen. Sofern die Bereitschaft und Notwendigkeit hierfür durch die Vereine nicht vorliegt bzw. erkannt wird, ist die Einstellung des Spielbetriebs für einige Vereine vorprogrammiert.
Die Förderung des Sports, insbesondere durch die Bereitstellung der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen, wird auch in Zukunft einen wesentlichen Gegenstand der Kommunalpolitik bilden.
Der Landkreis Nordhausen verfügt über ein breit gefächertes Angebot an Sportstätten (vgl. Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplan) mit differenter Ausstattung und baulichem Zustand. Während an einzelnen Standorten sehr gute Bedingungen vorzufinden sind, weisen die meisten Sportstätten deutliche Mängel auf.
Im Rahmen der investiven Sportförderung ist es Kommunen möglich, mit Hilfe des Landes notwendige Sportstätten zu bauen und zu unterhalten. Daneben muß der Modernisierung und Sanierung bestehender Sportstätten eine hohe Bedeutung beigemessen werden.
Bei der Festsetzung der Prioritäten der notwendigen Investitionen müssen die folgenden Schwerpunkte beachtet werden:
Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an modernen, funktionalen und gut ausgerüsteten Sportstätten für die Erfordernisse des Schul-, sowie des Vorschul-, Vereins-und Freizeitsports vorzuhalten.
Für die Realisierung dieses sportpolitisch wichtigen Ziels ist es notwendig, jährlich, planmäßig und zielgerichtet Mittel für die Sanierung und Ausstattung einzusetzen, um das bestehende Niveau zu halten und zu verbessern. Um Fehlinvestitionen und -entwicklungen zu vermeiden und mit Blick auf die neue Finanzsituation der Kommunen, ist die verständnisvolle Kooperation zwischen den Trägern der Sportstätten und deren Nutzern sowie dem Kreissportbund und der Verwaltung unumgänglich. Dies verlangt unter anderem von den Sportvereinen, verantwortungsvoll und sparsam mit allen Einrichtungen und Mitteln umzugehen, die der Sportausübung und Sportförderung dienen.
Neben ihren satzungsgemäßen Aufgaben bei der Organisation und Durchführung des Trainings-, Übungs- und Wettkampfbetriebs erbringen die Sportvereine heute bereits vielfältige Leistungen im Bereich des Baus, der Werterhaltung und Betreibung von Sportstätten. Die Bedeutung dieser Eigenleistungen der Sportvereine wird sich zukünftig weiter ausprägen. Abgesehen von verstärkten Eigeninitiativen bei der Pflege und Unterhaltung von Sport- und Spielanlagen kann die Beteiligung u.a. an den Betriebskosten einzelner kostenintensiver Sportstätten auf der Grundlage der gültigen Gesetzlichkeiten geregelt werden.
Besonders die Hinweise zur Durchführung des §14 Thüringer Sportfördergesetz, wonach die Nutzung der Sport-und Spielanlagen im Regelfall unentgeltlich bzw. höchstens kostendeckend vorgesehen ist, sollten die Grundlage für die Bereitstellung der Sportstätten für Sportvereine bilden. Diese gesetzgeberische Prämisse ermöglicht es, den Grundsatz "Sport für jedermann" umzusetzen.
Die jährliche Neuvergabe der Übungs-, Trainings- und Wettkampfzeiten in den Sporthallen orientiert sich neben den Förderkategorien des LSB und der Landesfachverbände ebenfalls an diesem Grundsatz und verpflichtet Nutzer und Träger bzw. Eigentümer der Sporthallen zu einer offenen und verständnisvollen Zusammenarbeit bei der Planung der Hallenbelegungen. Der Kreissportbund ist bei der Optimierung der Sportstättenauslastung durch Sportvereine dabei Partner der öffentlichen Sportverwaltungen u.a. mittels der Koordination oder Zusammenführung von bestimmten Angebotsformen, des Zusammenschlusses von Vereinen sowie der Prioritätensetzung in der Vergabepraxis.
Eine weitere Koordinierungsaufgabe kommt dem Kreissportbund bei der Auszahlung der durch die öffentliche Sportverwaltung bereitgestellten Mittel für die Übungsleiterentschädigung zu. Die Gewährung einer fach- und sachgerechten Arbeit der ausgebildeten und lizensierten Übungsleiter in den Sportgruppen soll so Anerkennung finden. Der Förderschwerpunkt liegt dabei im Kinder- und Jugendsport.
Zu den vordringlichen Aufgaben der Sportpolitik gehört neben der Bestanderhaltung einer bedürfnisorientierten Grundversorgung mit Sportanlagen in angemessener Qualität und der punktuellen Anpassung an sich verändernde Sport- und Freizeitverhalten, eine noch gezieltere Förderung im öffentlichen Interesse liegender Sportbetätigungen. Leistungsfähigeren Organisationen und Bürgern muß dabei in Zeiten voranschreitender Sparmaßnahmen, entsprechend dem Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip, ein größeres Maß an Eigenverantwortlichkeit bei der Finanzierung ihres Sporttreibens zugemutet werden.
Sportvereine sollten ihre Leistungsfähigkeit und insbesondere ihre soziale Leistung offensiver in der Öffentlichkeit verdeutlichen und ihren Mitgliedern oder Kursteilnehmern die von ihnen verursachten Kosten transparent machen und eine entsprechende Preisgestaltung vornehmen.
Damit Sportvereine auch zukünftig attraktiv bleiben und werden, müssen sie das sich verändernde Sportinteresse der Bevölkerung berücksichtigen und neue Sportarten in ihre Angebote integrieren. Um dennoch die Vielfalt und Breite des Sportangebotes im Landkreis aufrechtzuerhalten, ist dabei im Vereins- und Verbandsleben eine Gratwanderung zwischen Traditionsbewahrung und Anpassung an neue Trends zu bestreiten. Nur so können aktive Bürger in den Sportvereinen gehalten sowie nicht aktive Bürger für den Vereinssport gewonnen und folglich die Mitgliederzahl in den Sportvereinen stabilisiert und erhöht werden.
Im Landkreis Nordhausen bildet die kommunale Sportförderung durch finanzielle Zuschüsse sowie Sach- und Dienstleistungen eine der Grundlagen für den Sport in der derzeitigen Form. Das Hauptziel der kreislichen Sportförderung besteht in der Förderung eines "Sports für alle". Dies bedeutet durch geeignete Maßnahmen allen Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives und vielseitiges Sportangebot zu angemessenen Preisen zu sichern. Hauptsächlich geschieht dies über die finanzielle und materielle Unterstützung der Sportvereine.
In den Genuß einer finanziellen Förderung durch die öffentliche Sportverwaltung kommt ausschließlich nur der organisierte Sport. Aufgrund seiner gemeinnützigen Stellung erhält er Zuschüsse für die Erbringung von Leistungen, die im öffentlichen Interesse liegen sowie für Maßnahmen, die diese Leistungen ermöglichen. Für dieses Ziel werden jährlich finanzielle Mittel in den Kreishaushalt eingestellt. In der Praxis bedeutet dies, daß unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag finanzielle Beihilfen entsprechend der Sportförderrichtlinie des Landkreises Nordhausen gewährt werden können. Zur Absicherung eines qualitativ hohen und vielseitigen Sportangebots sowie der Vereinsarbeit und –betreuung, sind jährlich je Einwohner des Landkreises siebzig €-Cent (0,40 €/Einwohner im Verwaltungshaushalt und 0,30 €/Einwohner im Vermögenshaushalt) für die Sportförderung zu planen.
Im Wesentlichen erfolgt die Sportförderung aber über die kostenfreie bzw. stark subventionierte Bereitstellung von Sportstätten. Daneben ist die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung und Ausstattung der Sportanlagen mit Sportgeräten wichtiger Förderbestandteil.
Auf dem Dienstleistungssektor ist die Sportförderung in erster Linie über die Erbringung von personenbezogenen Dienstleistungen - z.B. Beratungs- und Organisationstätigkeiten sowie Schließ- und Überwachungsdienste durch die Hausmeister - aktiv. Zusätzlich sichern Anlagenpflege- und Reparaturdienstleistungen den Sportbetrieb im Landkreis auf einem angemessenen Niveau.
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