Was ist der KSB

Allgemeines |  Präsidium |  Satzung |  Ehrungsordnung |  Finanzordnung |  Sportkonzeption

Der Verein führt den Namen "Kreissportbund Nordhausen e.V.", nachfolgend Kreissportbund genannt.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nordhausen eingetragen und hat seinen Sitz in Nordhausen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Sein Wirkungsbereich umfaßt das Gebiet der Stadt Nordhausen und des Landkreises Nordhausen.

 

Bankverbindung

Kreissportbund Nordhausen e.V.
Ktn.: 340 142 46
Blz.: 820 540 52
Kreissparkasse Nordhausen

Steuernummer: 157/141/12985 Finanzamt Mühlhausen

 

Grundsätze, Zweck, Gemeinnützigkeit

  1. Der Zweck des Kreissportbundes ist die allgemeine und umfassende Pflege und Förderung des Sportes für alle Altersklassen und für alle Fachrichtungen, unabhängig von Staats- und Parteizugehörigkeit, Rasse gesellschaftlicher Stellung, Religion und Weltanschauung der sporttreibenden Menschen.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  2. Der Kreissportbund bekennt sich zum sportlichen Gedankengut, insbesondere zur Völkerverständigung und zur Fairness im Sport, fördert die Olympische Idee und wirkt im Sinne der internationalen Charta für Körperkultur und Sport der UNESCO. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  3. Der Kreissportbund tritt für die Erhaltung, Wiederherstellung und Schutz der natürlichen Umwelt sowie ihre schonende Nutzung durch den Sport ein.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  4. Der Kreissportbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Name Vorname Anschrift Tel./Fax/mobil Email
Präsident
Janiszewski

Siegfried

Kesselberg 15
99735 Sundhausen

03631 984765

ksb-ndh@web.de
siegfriedjanis@web.de
Vizepräsident
Körber

Klaus
     
Vizepräsident
Störmer

Gert
     
Schatzmeisterin
Benneckenstein

Brigitte
     
Geschäftsführer
Meyer

Andreas
Baltzerstr. 7
99734 Nordhausen
0 36 31 / 99 19 97 oder
0 36 31 / 98 47 65
0 36 31 / 98 47 66


ksb-ndh@web.de
andreas.meyer.ndh@web.de

         
Pressewart
Liebold

Jens
     
Frauenwartin
Herbst

Wolfra
     
Vorsitzender
Kreissportjugend

Gorges


Klaus
     
Seniorensportbeauf-
tragter

Berndt


Reiner
     
Sponsorenbeauftragter
Kirchhoff

Frank
     
Bildungswart
Unger

Gundula
     
Schulsportbeauftragter
Hütcher

Werner
     
Kassenprüfer
Baerens

Wilfried
     
Kassenprüfer
Weber

Manfred
     
Vereinsberater
Meyer

Andreas

Baltzerstr. 7
99734 Nordhausen

0 36 31 / 99 19 97 oder
0 36 31 / 98 47 65
0 36 31 / 98 47 66
01 78 / 2 52 63 90

ksb-ndh@web.de

andreas.meyer.ndh@web.de
MA Jugend
Rüdiger

Anja

Geseniusstr. 26
99734 Nordhausen

03631 984765

ksb-ndh@web.de

sjn-ndh@web.de

 

Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Kreissportbund Nordhausen e.V.", nachfolgend Kreissportbund genannt.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nordhausen eingetragen und hat seinen Sitz in Nordhausen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Sein Wirkungsbereich umfaßt das Gebiet der Stadt Nordhausen und des Landkreises Nordhausen.

§ 2 Grundsätze, Zweck, Gemeinnützigkeit

  • Der Zweck des Kreissportbundes ist die allgemeine und umfassende Pflege und Förderung des Sportes für alle Altersklassen und für alle Fachrichtungen, unabhängig von Staats- und Parteizugehörigkeit, Rasse, gesellschaftlicher Stellung, Religion und Weltanschauung der sporttreibenden Menschen.
  • Der Kreissportbund bekennt sich zum sportlichen Gedankengut, insbesondere zur Völkerverständigung und zur Fairness im Sport, fördert die Olympische Idee und wirkt im Sinne der internationalen Charta für Körperkultur und Sport der UNESCO.
  • Der Kreissportbund tritt für die Erhaltung, Wiederherstellung und Schutz der natürlichen Umwelt sowie ihre schonende Nutzung durch den Sport ein.
  • Der Kreissportbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Kreissportbund ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Kreissportbundes dürfen nur satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Kreissportbundes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3 Aufgaben des Kreissportbundes

  • Als regionale Untergliederung des "Landessportbund Thüringen e.V." (LSB TH) erfüllt der Kreissportbund die Aufgaben des LSB TH in der Stadt Nordhausen und im Kreisgebiet, soweit diese in seine regionale Kompetenz fallen.
  • Der Kreisportbund fördert und unterstützt im Auftrag des LSB Th und des Deutschen Sportbundes seine Vereine und Verbände, insbesondere bei
    • der Stärkung ihrer wirtschaftlichen Basis,
    • dem Austausch von Erfahrungen zwischen den Mitgliedsvereinen und –verbände,
    • die Entwicklung des Sports in allen Altersklassen und Fachrichtungen,
    • der Planung und Durchführung von gemeinsam zu lösenden Aufgaben,
    • der Zusammenarbeit mit den legislativen und exekutiven Organen des Kreises,
    • kommunalen und gesellschaftlichen Institutionen bzw. Organisationen der Region,
    • der Öffentlichkeit,
    • der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern und Organisationsleitern,
    • der Abnahme und Verleihung des Sportabzeichen,
    • der Projektmaßnahme Schule und Sportverein,
    • der Durchführung von Lehrgängen und Seminaren,
    • der Ehrung von Personen, die sich um den Sport in der Stadt Nordhausen und im Kreisgebiet verdient gemacht haben.
Der Kreissportbund erfährt im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten Unterstützung durch den LSB TH.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Kreissportbundes sind:

  • Die Mitgliedsvereine des LSB TH, die ihren Sitz im Kreisgebiet Nordhausen haben. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im LSB TH werden sie in ein und dem selben organisatorisch zusammengefassten Antragsverfahren zugleich Mitglied im Kreissportbund Nordhausen.
    Entsprechendes gilt für das Ende der Mitgliedschaft.
  • Gebietsrelevante regionale Untergliederung von Sportfachverbänden des LSB TH, der Sportart in mindestens einem dem Kreissportbund angehörenden Mitgliedsverein des LSB TH betrieben werden.

§ 5 Zusammenwirken des Kreissportbundes – Landessportbund Thüringen – Deutscher Sportbund

  • Der Kreissportbund ist bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben frei und unterliegt dabei nicht den Weisungen des Landessportbundes Thüringen e.V. und des Deutschen Sportbundes.
  • Der Kreissportbund erkennt die Satzung, Ordnung und Beschlüsse des LSB TH und des Deutschen Sportbundes als für sich verbindlich an. Sie ergänzen diese Satzung.
  • Die Satzung des Kreissportbundes und die ergänzenden Ordnungen und Beschlüsse müssen sich in die Satzung und Zielsetzung des LSB TH und des Deutschen Sportbundes einfügen und dürfen keine Widersprüche dazu erhalten.
  • Satzungsänderungen sollen einheitlich für alle Kreis- und Stadtsportbünde im LSB TH erfolgen. Sie bedürfen der Zustimmung des Landessporttages des LSB TH und werden als verbindliche Entwürfe auf dem Landessporttag mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  • Der Kreissportbund verpflichtet sich, die Satzungsänderungen sobald wie möglich durchzuführen und dem Registergericht einzureichen.
  • Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kreissportbund und dem LSB TH ist das Schiedsgericht des LSB TH ausschließlich zuständig. Es soll auf eine Schlichtung des Rechtstreites hinwirken. Der ordentliche Rechtsstreit ist ausgeschlossen.

§ 6 Organe

Die Organe des Kreissportbundes sind:

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung (Kreissporttag)

  • Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der Vertreter der Mitgliedsvereine und der dem Kreissportbund angehörenden regionalen Mitgliedsverbände. Sie werden mindestens einmal jährlich durchgeführt. Jedes Mitglied sowie die Mitglieder des Vorstands haben eine Stimme.
  • In dem Jahr, in dem der Landessporttag des LSB TH stattfindet, heißt die Mitgliederversammlung „Kreissporttag“. Dieser sollte mindestens 3 Monate vor dem Landessporttag tagen. Auf dem Kreissporttag werden die Delegierten des Kreissporttages um Landessporttag sowie der Vorstand des Kreissportbundes gewählt.
  • Jedes Mitgliedsverein/- verband wird durch seine Vorsitzenden oder ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied vertreten.
  • Die Einberufungspflicht beträgt einen Monat. Anträge zur Tagesordnung müssen zwei Wochen vor dem Kreissporttag beim Kreissportbund eingegangen sein. Die Einberufung erfolgt schriftlich und durch Anzeige in der Tageszeitung.
  • Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  • Über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet der Kreissporttag mit einfacher Mehrheit. Dringlichkeitsanträge können nur mit Ereignissen begründet werden, die nach Ablauf der Antragspflichteingetreten oder bekannt geworden sind. Anträge auf Änderungen der Satzung oder auf Auflösung des Kreissportbundes sind grundsätzlich nicht dringlich.
  • Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet nach freiem Ermessen des Präsidiums statt oder wenn die Einberufung schriftlich von mindestens einem Viertel der Stimmen, der auf dem Kreissporttag stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der gewünschten Tagesordnung beantragt wird. Für die Einberufung und Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung sowie bei der Abstimmung gelten die Vorschriften für ordentliche Mitgliederversammlungen entsprechend.
  • Stimmberechtigt auf dem Kreissporttag sind:
    1. Die von den Mitgliedsvereinen entsandten Delegierten, jeder Mitgliedsverein erhält pro angefangene 250 Mitglieder eine Delegiertenstimme.
    2. Die Delegierten der gebietsrelevanten regionalen Untergliederungen der Sportfachverbände des LSB TH. Jede regionale Untergliederung der Sportfachverbände hat pro angefangene 500 gebietsangehörige Mitglieder eine Delegiertenstimme. Ein Delegierten kann mehrere Stimmen eines Mitgliedes ausüben.
    3. Die Mitglieder des Präsidiums.
  • Die Mitgliederversammlung/Kreissporttage fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dies gilt auch für Satzungsänderungen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mit gezählt. Stimmgleichheit bedeutet Ablehnung. Die Abstimmung erfolgt immer durch Handzeichen. Im Einzelfall kann auf Antrag eine andere Art der Abstimmung beschlossen werden.
  • Für die Durchführung von Wahlen gilt die Wahlordnung des LSB TH in der jeweils gültigen Fassung.
  • Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§ 8 Präsidium des Kreissportbundes

  1. Dem Präsidium gehören an:
    • der/die Präsident/in,
    • der 1. Vizepräsident und der 2. Vizepräsident,
    • der/die Schatzmeister/in,
    • der/die Vorsitzende der Sportjugend im Kreissportbund,
    • bis zu sechs weitere Präsidiumsmitgliedern.
  2. Präsidium im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, die zwei Vizepräsidenten und der Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Kreissportbund gemeinsam.
  3. Die Wahlperiode beträgt drei Jahre. Bis zur Neuwahl bleiben die gewählten Präsidiumsmitglieder im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Während der Wahlperiode frei werdende Präsidiumspositionen werden bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch das Präsidium kommissarisch besetzt. Die nächste Mitgliederversammlung besetzt die frei gewordene Präsidiumsposition durch Ersatzwahl für den Zeitraum bis zum Ablauf des regulären Wahlperiode.

§ 9 Ordnungen

Der Kreissportbund kann seine Tätigkeitsbereiche individuell durch Ordnungen und Entscheidungen seiner Organe regeln. Er kann sich zu diesem Zweck insbesondere eine

  • Geschäftsordnung,
  • Finanzordnung,
  • Jugendordnung,
  • Ehrenordnung,
  • Rechtsordnung

geben.

§ 10 Verwaltung des Kreissportbundes

  • Zur Erfüllung seiner laufenden Aufgaben unterhält der Kreissportbund eine Geschäftsstelle.
  • Die Anstellung hauptamtlicher Mitarbeiter erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage des durch die Mitgliederversammlung bestätigten Haushaltsplans.

§ 11 Kreissportjugend

  • Die Kreissportjugend ist die Jugend-und Jugendsozialarbeit in besonderer Weise fördernde Jugendorganisation des Kreissportbundes.
  • Die Kreissportjugend gibt sich eine Jugendordnung, die der Bestätigung durch das Präsidium des Kreissportbundes bedarf. Im Rahmen dieser Jugendordnung und unter Beachtung der Satzung und der Ordnungen des Kreissportbundes arbeiten und beschließen die Organe der Kreissportjugend in eigener Verantwortung.
  • Die Kreissportjugend verfügt über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

§ 12 Haushalt

  • Für jedes Geschäftsjahr ist durch das Präsidium ein Haushaltsplan zu erstellen, welcher durch den Kreissporttag bzw. die Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.
  • Die Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit bei sparsamster Geschäftsführung ausschließlich für Zwecke des Sports zu verwenden.
  • Für jedes Geschäftsjahr ist ein Jahresabschluss und Einnahme-und Ausgabeberechnung aufzustellen.

§ 13 Beiträge

Die Erhebung von Beiträgen und Umlagen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 14 Rechnungsführung und Rechnungsprüfung

  • Die Rechnungsführung erfolgt unter Verantwortung des Schatzmeisters.
  • Sie unterliegt der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch zwei Kassenprüfer/-innen, die vom Kreissporttag zu wählen sind und die ein jederzeitiges Einsichtsrecht in die Rechnungsprüfung haben.
  • Das Ergebnis der jährlichen Rechnungsprüfung ist in einem schriftlichen Prüfungsbericht festzuhalten. Dieser wird auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgetragen.
  • Die Kassenprüfer/-innen dürfen nicht dem Vorstand des Kreissportbundes angehören.

§ 15 Auflösung

Für die Auflösung des Kreissportbundes ist der Kreissporttag zuständig. Der Antrag zur Auflösung des Kreissportbundes darf nur auf Anregung des Hauptausschusses oder des Landessporttages des LSB TH auf die Tagesordnung des Kreissporttages gesetzt werden.

Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von ¾ der Mitglieder des Kreissportbundes sowie des Vorstandes des Kreissportbundes.

Für den Fall der Auflösung bestellt der Kreissporttag im Einvernehmen mit dem Landessportbund Thüringen zwei Liquidatoren, die die Geschäfte des Kreissportbundes abwickeln.

Bei Auflösung des Kreissportbundes oder bei Wegfall seines bisherigern Zweckes, fällt das nach Ausgleich der Verbindlichkeiten noch vorhandene Vermögen dem Freistaat Thüringen, der es vorzugsweise dem LSB TH e.V. zur Verfügung stellen soll.

§ 16 Präsidiumsermächtigung

Das Präsidium wird ermächtigt, gegebenenfalls notwendige Ergänzungen und Änderungen in der Satzung vorzunehmen, falls von Seiten des Registergerichtes oder des Finanzamtes Bedenken gegen die Eintragung bzw. Gewährung der Anerkennung als gemeinnützig vorgebracht werden.

Diese Ermächtigung bezieht sich nicht auf sonstige Satzungsbestimmungen.

Die Neufassung der Satzung wurde am 19.06.1998 beschlossen.

zur Legende

Ehrungsordnung

§ 1 In Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung des Sportes verleiht der Kreissportbund Nordhausen:

  1. die Ehrennadel mit Nadel und Urkunde
  2. die Ehrennadel im Ledereinband
  3. die Ehrenmitgliedschaft mit Urkunde

Die Auszeichnungen können für verdienstvolle Tätigkeit im Sportkreis Nordhausen, insbesondere seinen Mitgliedern verliehen werden.

Die Verleihung erfolgt auf Beschluss des Präsidiums mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft, die durch den Kreissporttag bzw. den Kreisausschuss beschlossen wird.

§ 2 Formen von Ehrungen

Es wird verliehen an Einzelpersonen

  • die Ehrennadel des Kreissportbundes Nordhausen e.V. für langjährige verdienstvolle Tätigkeit seiner Mitglieder im und für den Sportkreis Nordhausen
  • die Ehrenurkunde im Ledereinband
  1. an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für Verdienste um den Sport
  2. für Mitglieder des Kreissportbundes Nordhausen für außergewöhnliche Verdienste bzw. Leistungen im Sport
  • die Ehrenmitgliedschaft für außergewöhnliche Leistungen bei der Entwicklung des Kreissportbundes Nordhausen

§ 3 Ausführungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine/-verbände und das Präsidium des Kreissportbundes Nordhausen. Für Anträge sind die entsprechenden Vordrucke zu verwenden.

Die Anträge sind zu begründen.

Zwischen zwei Auszeichnungen für die gleiche Person müssen mindestens drei Jahre liegen.

Die Auszeichnungen sollten in angemessenem Rahmen und würdiger Form stattfinden.

Termine für die Abgabe der Anträge in der Geschäftsstelle sind das jeweilige Quartalsende eines Jahres.

§ 4 Aberkennung von Ehrungen

Das Präsidium des Kreissportbundes Nordhausen kann eine Ehrung durch Beschluss wieder aberkennen, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Landessportbund, einem Sportverband oder Sportverein ausgeschlossen werden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Neufassung der Ehrenordnung tritt durch Beschluss des Kreisausschusses am 28. November 2001 in Kraft.

zur Legende

Finanzordnung des Kreissportbundes Nordhausen e.V. ...................>>>Download Finanzordnung<<<

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Finanzordnung legt als Ergänzung der Satzung die finanziellen Regelungen des Kreissportbundes Nordhausen e.V. fest. Sie gilt unter Beachtung der sich aus dem § 12 Abs. 3 ergebenden Regelungen auch für die Kreissportjugend.

§ 2 Haushaltsplan

1. Entsprechend § 13 der Satzung ist vom Präsidium für jedes Geschäftsjahr ein Haushaltsplan
zu erstellen, der durch den Kreissporttag bzw.die Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.

2. Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel sind zweckgebunden. Innerhalb des Gesamt-       
haushaltes ist ein Ausgleich der einzelnen Positionen möglich. Darüber hat das Präsidium zu  
beschließen.

3. Im Haushaltsplan werden alle Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres erfaßt. Dem
KSB stehen als Einnahmen zur Verfügung:
- Mitgliedsbeiträge (Vereinsabgabe) gemäß § 10 der Satzungen des KSB und § 12 des     
LSB
- Zuwendungen des LSB Thüringen
- Zuwendungen des Landes Thüringen zur Projektförderung
- Zuwendungen des Landkreises Nordhausen
- Zuwendungen der Stadtverwaltung Nordhausen
- zweckgeb. Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit
- Spenden und Sponsoring
- sonstige Einnahmen

    Diese Einnahmen sind insbesondere zu verwenden für folgende Aufgaben:
- Zuwendungen an Sportvereine
- Zuwendungen an Kreisfachverbände
- Ausgaben für die Vereinsberatung und die Geschäftsstelle im KSB
- Projektförderung
- Unterstützung der Aus- und Fortbildung
- Unterstützung der Kreissportjugend
- Aufwendungen für die Verwaltung (Personal- und Sachkosten)
- Personal- und Sachkosten für Arbeitsfördermaßnahmen
- Versicherungen
- Ausgaben für die Anerkennung und Förderung des Ehrenamtes

4. Wird das Geschäftsjahr mit einem Überschuß abgeschlossen, entscheiden die entsprechend
§ 8  Absatz 2 der Satzung vertretungsberechtigten Mitglieder des Präsidiums über die zweck-
gebundene Verwendung.

 

§ 3 Zuwendungen

1. Sportvereine erhalten Zuwendungen aus Mitteln des Haushaltes des KSB für die     
ehrenamtliche Tätigkeit lizensierter Übungsleiter.

2. Sportvereine und Kreisfachschaften können Zuschüsse aus Mitteln des Haushaltes des KSB       
zur Unterstützung der Vereins- und Jugendarbeit sowie der Ehrenamtsförderung erhalten.

3. Sportvereine und Vereinsmitglieder erhalten Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung.

4. Die Zuwendungsempfänger haben die zweckentsprechende Verwendung der empfangenen
Mittel gegenüber dem KSB nachzuweisen.         

 

§ 4 Finanzverwaltung

1. Die im Haushaltsplan festgeschriebenen Einnahme- und Ausgabetitel werden vom Vereins-  
berater der Geschäftsstelle des KSB verwaltet. Er ist – gegebenenfalls nach Abstimmung mit      
den  zuständigen Präsidiumsmitgliedern nach § 8 Abs.2 der Satzung    verantwortlich für:
- die Verwaltung und zweckbezogene Vergabe der in den entsprechenden
Ausgabetiteln eingestellten Mittel
- und für die Vorbereitung der Finanzanweisungen auf der Grundlage    
beschlossener Vergaberichtlinien / Ausschreibungen.

2. Die Anweisungen zur Zahlung erfolgen nach Vorbereitung durch den Vereinsberater im
Rahmen des Haushaltsplanes durch die gemäß § 8 Abs.2 der Satzung vetretungsberechtigten
Mitglieder des Präsidiums.
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind:
- der Präsident,
- die zwei stellvertretenden Präsidenten,
- der/die Schatzmeister/in und
- der Geschäftsführer / Vereinsberater des KSB.
Dabei vertreten zwei der genannten Personen den KSB gemeinsam.

3. Der Vereinsberater und der/die Schatzmeister/in sind für eine ordnungsgemäße Buchführung  
verantwortlich.

4. Alle Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß zu belegen und zu erfassen.

5. Die Kassengeschäfte führt der Vereinsberater der Geschäftsstelle. Die Kasse der  
Geschäftsstelle ist die einzige einnehmende und auszahlende Stelle für Mittel des KSB.

 

 

 

§ 5 Erstattung von Auslagen

Die bei der Ausübung der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in gewählten und berufenen Gremien  des KSB entstehenden Auslagen werden erstattet. Die Festlegungen zur Reisekostenvergütung des KSB sind als Anlage Bestandteil dieser Ordnung.

 

§ 6 Entschädigung

Für Aufwendungen – mit Ausnahme der Reisekosten – erhalten die Mitglieder des Präsidiums des KSB ein Sitzungsgeld, über dessen Höhe entsprechend der Haushaltslage jährlich ein Präsidiumsbeschluß zu fassen ist.

 

§ 7 Buch- und Kassenprüfungen

1. Die entsprechend § 14 der Satzung vom Kreissporttag gewählten Buch- und Kassenprüfer
haben die Aufgabe, nach Aufstellung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene    
Geschäftsjahr sämtliche Kassenunterlagen der Geschäftsstelle des KSB zu prüfen und der
Mitgliederversammlung bzw. dem Kreissporttag einen Prüfbericht vorzulegen.

2. Im Geschäftsjahr ist mindestens eine Prüfung vorzunehmen.

 

Nordhausen, 07.09. 2009

 

Gemäß Beschluß             /09 der Präsidiumssitzung vom 08.09.2009 bestätigt.

 

 Anlage zur Finanzordnung

Reisekostenvergütung des Kreissportbundes Nordhausen e.V.

1. Die nachfolgenden Festlegungen regeln die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und    
Dienstgängen von Personen, die im Auftrag des KSB Aufgaben (Dienstgeschäfte) außerhalb    
der Geschäftsstelle / Wohnortes erledigen.

2. Der Dienstreisende hat Anspruch auf Reisekostenvergütung zur Abgeltung der dienstlich
veranlaßten Mehraufwendungen

3. Grundlage für die Reisekostenvergütung ist das „Thüringer Reisekostengesetz“.

4. Dienstreisen bzw. Dienstgänge gelten mit der schriftlichen Auftragserteilung
( Dienstreiseauftrag ) als genehmigt.

 

5. Nutzung vom  Dienstfahrzeug

5.1. Die Nutzung des Dienstfahrzeuges bedarf der Genehmigung des Geschäftsführers/    
Vereinsberaters bzw. bei dessen Abwesenheit eines der vertretungsberechtigten Mitglieder  
des Präsidiums gem. § 8 Abs. 2 der Satzung  des KSB, durch den auch die Ausgabe der
Fahrzeugschlüssel, der Fahrzeugpapiere und des Fahrtenbuches erfolgt.

 

5.2. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Dienstfahrzeug ordnungsgemäß und pfleglich zu 
behandeln und so zurückzugeben, dass eine direkte Nachnutzung möglich ist
(Sauberkeit, min. 50% betankt).

5.3. Das Fahrtenbuch ist sorgfältig zu führen und auszufüllen.

5.4. Während der Fahrt festgestellte Mängel sind zu vermerken und sofort nach Beendigung der
Dienstfahrt zu melden. Schäden am Dienstfahrzeug und Unfälle mit dem Dienstfahrzeug
sind dem Geschäftsführer/ Vereinsberater bzw. bei dessen Abwesenheit einem der
vertretungsberechtigten Mitglieder des Präsidiums gem. § 8 Abs. 2 der Satzung unverzüglich
zu melden und schriftlich mitzuteilen.

5.5. Bei Unfällen mit dem Dienstfahrzeug ist unverzüglich und in jedem Fall die Polizei zu
informieren.

 

6. Fahrkostenerstattung

6.1. Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln zurückgelegt worden
sind, werden die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Fahrpreisermäßigungen sind zu   
berücksichtigen.

6.2. Für Strecken, die der Dienstreisende mit einem privatem Kraftfahrzeug zurückgelegt
hat, wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 €
je Kilometer gewährt.
Für mitgenommene Personen wird eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 €
je Person und Kilometer gezahlt.

7. Tagegeld

7.1. Die Dauer einer Dienstreise richtet sich nach dem Zeitpunkt der Ab- und Anreise an der
Wohnung. Wird die Dienstreise an der Dienststelle angetreten oder beendet, tritt diese an
die Stelle der Wohnung.

 

7.2. Das Tagegeld beträgt für eine Dienstreise, die nicht mehr als einen Kalendertag dauert

......................................................................14,00 €.

       Bei einer Reisedauer bis zu 12 Stunden gilt Punkt 7.4.

7.3. Bei einer mehrtägigen Dienstreise beträgt das Tagegeld für den vollen Kalendertag

                                                                       20,00 €.

       Für den Tag des Antritts und der Beendigung einer mehrtägigen Dienstreise gilt Punkt 7.4.

 

7.4. Für eine Dienstreise, die keinen vollen Kalendertag beansprucht oder für den Tag des
Antritts und den Tag der Beendigung einer mehrtägigen Dienstreise beträgt das Tagegeld
bei einer Dauer der Dienstreise von

       - mehr als zwölf Stunden                       14,00 €

 

8. Übernachtungsgeld
 
8.1. Übernachtungsgeld wird bei einer Dienstreise gewährt, wenn diese sich über mehrere   
Kalendertage erstreckt.

8.2. Das Übernachtungsgeld beträgt             14,00 €.

8.3. Sind die nachgewiesenen Übernachtungskosten höher, werden die unvermeidbaren
Mehrkosten erstattet. Übernachtungskosten, die Frühstück einschließen, sind um
20% des Tagegeldes zu kürzen.

 

9. Kürzung des Tagegeldes und Übernachtungsgeldes

9.1. Erhält der Dienstreisende während seiner Dienstreise unentgeltlich Verpflegung, so wird das 
Tagegeld
- für das Frühstück                            um 20%
- für das Mittags- und Abendessen   um 35%
des vollen Satzes gekürzt.

9.2. Erhält der Dienstreisende unentgeltlich Unterkunft, wird kein Übernachtungsgeld
gezahlt.

 

zur Legende

Auszüge aus der Sportkonzeption des KSB

Inhalt

Vorbemerkungen
Stellenwert des Sports unter verschiedenen Perspektiven
Konzeptentwicklungsbedarf und Grundlagen
Entwicklungstendenzen des Sports
Strukturelle Analyse der Situation im Landkreis
Rahmenbedingungen
Arbeitsschwerpunkte und Ziele
Grundlagen zur Absicherung des Sportbetriebes

Vorbemerkungen

Der Sport besitzt im Landkreis Nordhausen einen hohen Stellenwert. Seine gesundheitsfördernden, sozialen, kulturellen und integrierenden Wirkungen werden von Bürgern wie Verantwortlichen gleichermaßen geschätzt.

Für viele Bürgerinnen und Bürger wird es angesichts des stetig größer werdenden Anteils an frei zur Verfügung stehender Zeit immer wichtiger, Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung zu besitzen. Deshalb spielt der Sport für die Lebensqualität, die der Landkreis Nordhausen seinen Bürgern und Gästen bietet, eine zentrale Rolle.

Die Ausübung und Verbreitung des Sports in seinen verschiedenen Erscheinungsformen wird deshalb im Landkreis Nordhausen gefördert. Der Landkreis ist bemüht, mit seinen Sportfördermaßnahmen möglichst alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und ihnen Gelegenheit zum Sporttreiben zu bieten.

Hauptziel und damit Leitlinie der Sportpolitik im Landkreis ist die Förderung des gesetzlichen Schulsports, des Vereins- und des nichtorganisierten Sports in seinen vielfältigen Ausformungen sowie die Erweiterung der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. Auch in Zeiten einer angespannten Finanzlage soll die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Grundversorgung vor allem über die angemessene Bestandssicherung bestehender Sportstätten und die Förderung anerkannter Sportorganisationen gewährleistet werden.

Damit dies gelingen kann, wird ein "Sportkonzept aus einem Guß" vorgestellt. Den ersten Teil bildet die Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplanung des Landkreises Nordhausen. Im folgenden zweiten Teil sind alle Handlungs- und Entscheidungsfelder im Bereich des Sports beschrieben.

zum Inhalt der Sportkonzeption

Stellenwert des Sports unter verschiedenen Perspektiven

Da der Sport fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens ist, versteht der Landkreis Nordhausen Sportpolitik in erster Linie als Gesellschaftspolitik. Angesichts einer sich entwickelnden Gesellschaft muß sich auch der Sport weiterentwickeln, um neuen Anforderungen gerecht zu werden. So verstanden kann Sport das gesellschaftliche Wohl mehren und einen nennenswerten Beitrag zu den Bereichen "Erziehung und soziale Kompetenz", "Kommunikation und kultureller Austausch" sowie "Gesundheitsförderung" leisten. Sport als Standortfaktor macht das Leben im Landkreis Nordhausen attraktiver und löst vielfältige positive Effekte aus. Kommunales Engagement im Sportbereich begründet sich daher aus den positiven gesellschaftlichen Effekten des Sports. Ausschließlich über diesen Nutzen läßt sich die Verwendung knapper Ressourcen für die Sportförderung -und damit auch die Mittelvorenthaltung für konkurrierende Zwecke- politisch rechtfertigen.

Die Tatsache, dass 15 % der Bevölkerung des Landkreises Nordhausen in einem Sportverein organisiert sind, davon 42, 2 % jünger als 26 Jahre, sowie kommerzielle bzw. unorganisierte Bewegungsangebote großen Zuspruch genießen, belegt die Akzeptanz des Sports vor allem unter Kindern und Jugendlichen in ansehnlicher Weise. Wenn dennoch Veränderungen und Anpassungen vorgenommen werden sollen, so ist dies vor allem auf die nachfolgenden Entwicklungen der letzten Jahre zurückzuführen.

Auch die Bevölkerung des Landkreises Nordhausen ist von Tendenzen zur Entsolidarisierung betroffen. Die Arbeitswelt ist geprägt durch einen zunehmenden Konkurrenzdruck. Der Zwang zur Mobilität und Flexibilität erschwert die Organisation der Freizeit und belastet soziale Bindungen. Der starke Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt wird zunehmend, vor allem von Jugendlichen, als existentielle Bedrohung erlebt. Gleichzeitig steigt der Anteil der Arbeitslosengeldempfänger an, besonders schwierig ist die Situation für Familien mit Kindern.

Daneben haben die klassischen Erziehungsinstanzen Elternhaus und Bildungseinrichtungen als Vermittler von Normen und Werten sowie Sozialkompetenz an Einfluß verloren und die Bedeutung von Medien und anderer Vorbilder ist gestiegen. Viele Jugendliche sind sich selbst überlassen und zusätzlich verunsichert von der abnehmenden Verbindlichkeit von Werten. Die Bereitschaft, Aufgaben ehrenamtlich zu übernehmen wird verdrängt durch den Wunsch nach persönlicher Selbstverwirklichung durch beruflichen Erfolg oder Freizeitkonsum.

  • Sport kann, in großem Umfang Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts sowie verschiedene soziale Schichten und gesellschaftliche Randgruppen (z.B. Behinderte, Ausländer, Straffällige) zusammenbringen und ihnen Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Als Erprobungsfeld selbständigen und gemeinschaftlichen Handelns kann er zur Vermittlung verantwortlichen, friedlichen und demokratischen Verhaltens und damit zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Sachgemäß und angemessen betrieben, kann Sport einen wesentlichen Beitrag zur sinnvollen Freizeitgestaltung, zur Gesundheitserziehung sowie zur Entwicklung der Persönlichkeit leisten. Sport in diesem Sinn wird vom Landkreis bejaht und ist deshalb förderungswürdig. Die zusätzliche Förderung von sportlichen Angeboten mit eindeutig jugendpflegerischer und sozialer Ausrichtung sowie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein besitzen in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert und werden daher gefördert.

Der gleichberechtigte Zugang aller Teile der Bevölkerung, ausländische Mitbürger, Behinderte u.a. zu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist noch nicht gewährleistet. Einfühlungsvermögen und Verständnis für andere sind Fähigkeiten, die nicht von vornherein als selbstverständlich angesehen werden können. Tendenzen zur Vereinsamung können in allen Alters- und Sozialschichten beobachtet werden.

  • Die Bedürfnisse nach Geselligkeit, Spaß und Freude sind wesentliche Motive zur Sportausübung. Sport bringt Menschen zusammen. Insbesondere isolierte Menschen können durch den Sport verstärkt in die Gemeinschaft eingebunden werden. Sportbegegnungen fördern den kulturellen Austausch und somit das Verständnis für nationale Eigenarten. Dadurch werden Erfahrungen ermöglicht, die zur Verbesserung der Verständigung sowie zum Abbau rassistischer Ignoranz führen können. Sport kann in diesem Sinne Sozial- und Friedensarbeit leisten und ist deshalb förderungswürdig.

Arbeits- und Alltagsleben sind häufig, bedingt durch gesellschaftliche und individuelle Zwänge, in einer Weise organisiert, die das Wohlbefinden bzw. die Gesundheit des Einzelnen auf Dauer beeinträchtigen. Schon die Bewegungswelt der Kinder ist zu einer Sitzwelt geworden. So ist jedes Dritte eingeschulte Kind bereits übergewichtig und jedes Zweite zeigt Haltungsschäden, motorische Defizite, Koordinations-und Konzentrationsschwächen. Mediziner registrieren bereits seit mehreren Jahren einen sich stetig verschlechternden Gesundheitszustand der Bevölkerung. Der Mangel an Bewegung und Entspannung als eine wichtige Ursache von Übergewicht, Herz-Kreislaufstörungen, Streß und Suchtmittelkonsum steht dabei an erster Stelle.

  • Der Sport kann in diesem Zusammenhang als Präventionsmittel der ersten Wahl angesehen werden. Mit seinen vielfältigen Bewegungsangeboten kann er präventiv durch Bewegungsmangel bedingte Krankheiten verhüten und die Chancen zur Gesunderhaltung sowie zur Steigerung der Lebensqualität verbessern helfen. Regelmäßiges Sporttreiben fördert das eigene Körperbewußtsein und kann zu einer gesundheitsorientierten Lebens- und Ernährungsweise anregen. Das soziale Umfeld des Sports kann Alternativen zur Selbstverwirklichung und den häufig nötigen psychischen und sozialen Ausgleich zur Arbeitswelt bieten. Sport, der diese Funktionen wahrnimmt, liegt im gesellschaftlichen Interesse. Seine Förderung und sein Ausbau werden von der öffentlichen Hand unterstützt.

Das Bedürfnis nach einer sozial und ökologisch ausgeglichenen Umwelt wird von breiten Bevölkerungsschichten bewußt wahrgenommen und artikuliert. Lebensfreude und Lebensqualität wird immer mehr durch Gemeinschafts-, Natur- sowie Spiel- und Bewegungserlebnisse erfahren. Verdichtete Bebauung, wachsender Verkehr, die strenge funktionale Beplanung aller Flächen und ein aus diesen Faktoren resultierendes Ruhebedürfnis in Wohngebieten grenzen die Entfaltungs- und Bewegungsräume zunehmend ein. Spiel- und Bewegungsräume sind Gelegenheiten für Erlebnisse und Treffpunkte. Je weniger vorhanden sind, desto mehr werden vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt.

  • Der Sport ist damit ein wichtiger Faktor innerhalb der natürlichen und sozialen Umwelt. Als Gegenpol zu einer immer bewegungsärmer werdenden Arbeits- und Lebenswelt kann er einen nicht unerheblichen Beitrag zum Erhalt einer guten Lebensqualität leisten, zu der auch die Bewahrung der sozialen und natürlichen Lebensgrundlage gehört. Zukünftig sollte der Lebensraum Landkreis seinen Bürgern auch außerhalb der normierten Sportstätten mehr Spiel- und Bewegungsräume zubilligen. Vereins- und Schulsport können helfen, durch geeignete Angebote Bewegungsräume außerhalb der normierten Sportstätten neu zu erschließen. Sportverwaltungen und Sportorganisationen sind im Rahmen dieser Zielsetzung an der Stadtplanungs- und Umweltpolitik stärker als bisher zu beteiligen.

Der Landkreis Nordhausen verfügt über ein breites Spektrum an Sportangeboten, die eine Vielfalt von Sportarten bietet. Die Schwerpunkte liegen im Freizeit-und Gesundheits-sowie im Wettkampfsport. Die Verbreitung insbesondere der letztgenannten Sportform führte zu nationalen und internationalen Erfolgen von Sportlerinnen und Sportlern des Landkreises, die damit dazu beitrugen, den Bekanntheitsgrad unserer Region zu steigern.

Ein attraktives Freizeit- und Sportangebot kann sich positiv auf die Standortwahl neu anzusiedelnder Unternehmen und den Tourismus auswirken. In diesem Sinne als weicher Standortfaktor verstanden, ist Sportpolitik auch als ein Bestandteil regionaler Wirtschaftspolitik zu betrachten. Gleiches gilt auch für die durch den Sport bedingten Nebeneffekte. Eine Region, die in dieser Hinsicht ihr Sportangebot verarmen läßt, kann damit auch die Entwicklung zahlreicher Wirtschaftszweige und attraktiver touristischer Ziele behindern und einen wichtigen Werbefaktor verwirken.

  • Die öffentliche Förderung einer breiten Sportinfrastruktur und von Sportaktivitäten für möglichst viele Menschen steigert die Lebensqualität in der Region und kann sich so auf die Standortwahl neu anzusiedelnder Unternehmen und eine Vielzahl touristischer Effekte auswirken. Gesundheitsorientierte Fitness- und Wellnessangebote stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Hotelgewerbe und können den Bekanntheitsgrad einer Region sowie die Einstellung ihrer Besucher zu dieser positiv beeinflussen und als wichtiger Werbefaktor dienen. Ein teilweiser Rücklauf der Fördermittel über durch Sport verursachte Steuermehreinnahmen ist dabei als Teilaspekt bei der Bewertung kommunaler Sportfördermaßnahmen ebenfalls mit zu berücksichtigen. Sportveranstaltungen von regionaler und überregionaler Bedeutung tragen zur Erhöhung der Attraktivität des Landkreises bei und werden daher gefördert.

Parallel zu den einschneidenden gesellschaftspolitischen und ökonomischen Veränderungen der letzten Jahre hat sich die Finanzlage deutlich verschlechtert. Eine noch strenger an den Kriterien der Sparsamkeit und Effizienz ausgerichtete Haushaltspolitik ist für alle öffentlichen Bereiche zur zwingenden Notwendigkeit geworden.

Dennoch fördert der Landkreis Nordhausen weiterhin den Sport zur Verbesserung und Stärkung positiver gesellschaftlicher Effekte. Darum werden weiterhin Haushaltsmittel für die Sportförderung und die Bereitstellung von Sportstätten und Bädern zur schulischen und außerschulischen Nutzung aufgewandt.

Ohne Zweifel hat der Sport in allen seinen unterschiedlichen Ausformungen, insbesondere getragen durch die Sportvereine, durch die Vermittlung von Gemeinschaftserlebnissen und Bewegungsangeboten einen wesentlichen Beitrag zur innergesellschaftlichen Kommunikation und der Gesunderhaltung vieler geleistet. Zunehmend übernimmt er auch soziale Aufgaben im Bereich der Integration sozial schwacher und sozialer Randgruppen, ohne daß durch Sport alle o.a. gesellschaftliche Phänomene gelöst werden könnten.

Der Landkreis Nordhausen fördert daher in der Überzeugung vom hohen Nutzen des Sports für die Gesellschaft dessen weitere Entwicklung. Ziel dieser Förderung ist ein "bewegter Landkreis", in dem sich möglichst viele Einwohner von den Bewegungsangeboten angesprochen fühlen.

zum Inhalt der Sportkonzeption

Konzeptentwicklungsbedarf und Grundlagen

Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen verlangen nach qualifizierten Handlungsansätzen. Ziel dieser Konzeption ist es daher, Orientierung zu geben und Handlungsansätze zu verdeutlichen, mit denen eine systematische Verbesserung der Sportangebote und Sportmöglichkeiten sowie deren Qualität erreicht werden kann. Dabei ist eine offene und von gegenseitigem Verständnis geprägte Zusammenarbeit aller Partner des Sports, wie Kommunen, Kreissportbund, Sportjugend, Vereine u.a., für eine erfolgreiche und wirkungsvolle kommunale Sportpolitik unverzichtbar.

Mit der Verankerung des Sports in der Verfassung des Freistaates Thüringen wird seine Förderung als Staatsziel definiert und somit deutlich welch hoher Stellenwert dem Sport in unserem Land beigemessen wird. Der Gesetzgeber verpflichtet damit die Thüringer Gebietskörperschaften zur Förderung von Sport und Spiel und räumt dieser Förderung daher den gleichen Rang wie anderen sozialpolitischen Pflichtaufgaben ein.

Die Rahmenbedingungen werden durch das Thüringer Sportfördergesetz vorgegeben. Grundlage der kreislichen Sportförderung bildet die Sportförderrichtlinie des Landkreises Nordhausen.

Mit der regelmäßigen Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Sportvereinen leistet der Sport einen bedeutsamen Beitrag im Rahmen der Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen.

Der § 1 SGB VIII gibt das Ziel vor, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Aus dem § 11 lassen sich die Qualitätsförderungen zur Jugendarbeit ableiten. Danach sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Die Sportjugend des Kreissportbundes Nordhausen ist ein Vertreter der in den Sportvereinen des Landkreises integrierten Kinder und Jugendlichen. Sie sieht in ihrer Arbeit einen Ansatz, die vom Kinder- und Jugendhilfegesetz gestellten Anforderungen zu erfüllen. Diese Zielstellungen sind inhaltlich in den Satzungen und Jugendordnungen verankert.

Schwerpunkte bilden dabei:

  • die sportliche Jugendarbeit, d.h. kontinuierliche erlebnisorientierte Jugendarbeit, bei der sich Kinder und Jugendliche den Jugendabteilungen der Sportvereine zwanglos anschließen,
  • die allgemeine / offene Jugendarbeit mit sportlichen Aspekten,
  • die gesundheitliche Jugendarbeit mit Schwerpunkt des Abbaus von Defiziten und der Gesundheitsprävention,
  • die Gewaltprävention, wie den Abbau von Aggressionen und Gewalt durch und beim Sport.

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Entwicklungstendenzen des Sports

Vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland insgesamt einen Bevölkerungsrückgang geben wird zeichnen sich folgende Veränderungen hinsichtlich der Altersstruktur in der Bevölkerung ab:

  • Die Generation der um 1964 Geborenen wird in den kommenden Jahren gesellschaftsprägend sein. Sie bilden jenes Zentrum, um das sich herum ein tiefgreifender demografischer Wandel vollzieht. Auffallend ist, dass die Generation der 40-jährigen möglichst lange das Image der Jugendlichkeit konservieren möchte.
  • Es wird weniger junge Menschen geben. Doch nicht nur die Zahl der Kinder wird in den kommenden Jahren rückläufig sein, auch die Kindheit scheint sich durch ein dem Erwachsenen angepasstes Medienkonsum- und Konsumverhalten zu verkürzen.
  • Es wird mehr ältere Menschen geben. Ursache dafür ist eine steigende Lebenserwartung und die Veränderung der Verhaltensmuster. Die klassischen Altersnormen der Inaktivität und des "sich zur Ruhe Setzens" haben an Orientierungskraft verloren.
  • Fazit: Die Kindheit wird be-und das Alter entschleunigt, weil sich alle an Bildern von Jugendlichkeit orientieren.
  • Zunahme der Menschen mit Migrationshintergrund insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Schon gegenwärtig haben etwa 30% der in Deutschland geborenen Kinder mindestens ein Elternteil, das zugewandert ist. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird mehr als die Hälfte aller unter 30-jährigen im Jahr 2050 nicht deutscher Herkunftssprache sein.

Diese demografischen Entwicklungen haben Konsequenzen für die Sportwünsche und Sportgewohnheiten der in Deutschland lebenden Menschen sowie die Sportraumentwicklung.

Auch in unserem Landkreis folgt die Prognose der Bevölkerungsentwicklung dem allgemeinen Bild. Die Gesamtbevölkerung sinkt bis 2012 um 8,4% und ab 2009 wird es im Landkreis mehr Menschen über 65 als unter 27 Jahre geben.

Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Nordhausen bis 2012
(Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik
- Bevölkerung 25 - 40 und älter -
owie Erhebung und Prognose des Fachbereichs Jugend)

Von führenden Sportwissenschaftlern werden die Auswirkungen dieser demografischen Veränderungen auf die Sportwünsche und -gewohnheiten der Menschen wie folgt prognostiziert:

  • Vor dem Hintergrund einer im statistischen Mittel älter werdenden Bevölkerung gewinnt die persönliche Gesundheit zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen werden, u.a. durch die Privatisierung vieler Kosten, welche in der Vergangenheit pauschal von den Krankenkassen übernommen wurden, ihr individuelles Handeln am Erzielen gesundheitlicher Wirkungen bzw. am Vermeiden gesundheitlicher Risiken ausrichten.
  • Zur Konservierung der Jugendlichkeit werden vor allem Sportformen aus den Themenfeldern Fitness, Ausdauer und Wellness ausgeübt. Diese werden ältere Menschen in den kommenden Jahren bevorzugen und die Sportentwicklung prägen.
  • Zu beobachten ist, dass es im Fitnessbereich eine Zunahme von Trainingsformen mit einem Anti-Aging-Versprechen gibt, was insbesondere für älter werdende Menschen bedeutsam zu sein scheint. Dabei sind u.a. Hometraining, Kraftausdauertraining, Konditionstraining, Stretching, Bodyforming/Bodystyling, Tae Bo und Bauchmuskeltraining populär.
  • Formen des ausdauernden Sporttreibens können bis zum hohen Alter betrieben werden und bieten Erlebnisse der Leistungsverbesserung. Bei den Ausdauerformen sportlichen Handelns sind vor allem Wandern, Ausdauerlauf, Radfahren, Schwimmen, Inline-Skating und Golf beliebt.
  • Wellness drückt einen speziellen Zustand hohen menschlichen Wohlbefindens aus und ist nicht scharf von der Gesundheit zu trennen. Im Themenfeld Wellness, welches hohe Zuwachsraten ausweist, werden u.a. Aqua-Gymnastik, Autogenes Training, Massagen, Qui Gong, Tai Chi, Yoga und Saunieren bevorzugt.
  • Kinder und Jugendliche bevorzugen Sportformen aus den Themenfeldern Team-Sport, Wilderness und Expressivität.
  • Mit Team-Sport sind dabei vorrangig jene Sportarten gemeint, die in kleinen (max 5:5) bis sehr kleinen (2:2) Teams gespielt werden, insbesondere Fußball, Streetball und Beachvolleyball. Viele der sogenannten großen Mannschaftssportarten sind hinsichtlich der Teilnehmerzahl stagnierend.
  • Wilderness beinhaltet jene Aktivitäten, die Abenteuer versprechen oder Spannung bieten sowie aus der Sicht der Handelnden ein gewisses Risiko darstellen. Dazu gehören vor allem Outdoor-Aktivitäten und durch eine Steigerung der Ausdauer oder Geschwindigkeit die zunehmende Extremisierung bestimmter Sportformen, wie Tauchen, Klettern, Mountainbiking, Skateboarding und Snowboarding.
  • Bei den verschiedenen Tanz- und Darstellungsformen gibt es eine sich stetig ausweitende Vielfalt, weil zu diesem Themenfeld u.a. auch Formen wie Breakdance-Gruppen gehören. Populär sind vor allem: Aerobic, Bauchtanz, Cheerleading, Hip Hop mit Break-Dance, Techno und Videoclipdancing.

Sportvereine müssen diese Entwicklungen bei der Gestaltung ihrer Angebote künftig stärker berücksichtigen und auf ein die Nachfrage deckendes und zielgruppenorientiertes Angebot achten, damit sie auch in Zukunft nützliche Sportformen anbieten und für die Bevölkerung attraktiv sind. Sie entscheiden dabei selbst, ob sie sich ihrer Umwelt öffnen und Leistungen für Dritte erbringen. Dennoch sollten die Sportvereine auch den aufwändigeren Wettkampfsport weiter betreiben und sich nicht nur auf die leicht zu etablierenden Sport-und Bewegungsformen konzentrieren. Eine effektive und tourismusfreundliche Nutzung der regionalen Sportinfrastruktur ist jedoch nur mit ressourcenstarken und außen orientierten Sportvereinen möglich.

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Strukturelle Analyse der Situation im Landkreis

(siehe auch Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplan 2005, Abschnitt 2.3.2. Organisationsstruktur des Sports, Seite 10 ff.)

Die Mitglieder der 141 Sportvereine des Kreissportbundes Nordhausen sind in 56 Sportarten aktiv. Während in den städtischen Zentren ein breit gefächertes Sportangebot vorzufinden ist, überwiegen im ländlichen Raum jene Sportarten mit Tradition und entsprechenden lokalen Gegebenheiten. Gerade im ländlichen Gebiet haben die sozialen und integrierenden Wirkungen des Sports neben der Bewegung eine große Bedeutung für das Gemeinschaftsleben, was auch im höheren Organisationsgrad erkennbar ist.

Die Anzahl der Sportvereine ist seit 1997 trotz abnehmender Einwohnerzahl im Landkreis steigend. Diese Tendenz zur Abspaltung und Neugründung von Sportvereinen hat eine unverhältnismäßig hohe Anzahl kleiner Vereine zur Folge. So liegen 97 der 141 Vereine unter der durchschnittlichen Mitgliederzahl von 100. Dies sind 69 % aller Vereine des Kreissportbundes.

Für die Betreuung der Sportangebote sind im Kreissportbund Nordhausen über 1.500 Übungsleiter, davon 628 mit einer Ausbildung als lizenzierter Übungsleiter in verschiedenen Qualifikationen, ehrenamtlich tätig. Ihnen stehen in den Mannschaften und Sportgruppen über 400 ehrenamtliche Betreuer zur Seite.

In die Vorstände der Sportvereine und Sportverbände sind ca. 950 Funktionäre gewählt worden und ehrenamtlich aktiv.

Für das Jahr 2012 lässt der seit 1999 relativ konstante Organisationsgrad von 15% bei vorsichtigen Schätzungen 12.993 Mitglieder in den Sportvereinen des Landkreises erwarten. Dabei ist von einer wesentlichen Änderung der Altersstruktur auszugehen. Bei Mitgliedern über 60 Jahre wird zukünftig ein Anstieg zu verzeichnen sein. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen wird dagegen relativ konstant bleiben.

Dies ist eine Tendenz, welche vor allem die Sportvereine und -verbände zum Nachdenken anregen sollte. Sie dürfen sich nämlich nicht nur auf die älter werdenden Personen konzentrieren, sondern müssen sich insbesondere auch auf die zu erwartende Reduzierung der Jüngeren einstellen. So wird es unumgänglich sein, dass Verbände bzw. Vereine alternative Lösungen für die Weiterführung einer Sportart bzw. deren Wettkampfbetrieb suchen. Ein Beispiel hierfür wäre die Erschließung von Spiel - und Sportgemeinschaften. Voraussetzung dafür ist, dass alle Vereine intensiver zusammenarbeiten. Engstirniges Denken ist unangebracht. Zukunftsorientiertes Handeln dagegen erforderlich.

Der Zusammenschluss zu Spiel-und Sportgemeinschaften hat folgende Vorteile:

  • Gestaltung einer sinnvollen Freizeit, vor allem im Kinder- und Jugendbereich
  • Weiterentwicklung der Begabungs- und Leistungsförderung
  • Befähigung zur Organisation individuellen und gemeinsamen Handelns
  • Anregung zu Kommunikation und Kooperation der Vereine
  • Beitrag zu Entwicklung und Qualitätsverbesserung der Vereinsarbeit
  • steigendes Sponsoreninteresse für erfolgreiche Spielgemeinschaften
  • effektiverer Fördergeldereinsatz

Nicht nur im Kinder- und Jugendalter werden sich die Spielgemeinschaften in den kommenden Jahren erhöhen, sondern auch im Männer- und Seniorenbereich wird die Anzahl steigen müssen. Sofern die Bereitschaft und Notwendigkeit hierfür durch die Vereine nicht vorliegt bzw. erkannt wird, ist die Einstellung des Spielbetriebs für einige Vereine vorprogrammiert.

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Rahmenbedingungen

Die Förderung des Sports, insbesondere durch die Bereitstellung der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen, wird auch in Zukunft einen wesentlichen Gegenstand der Kommunalpolitik bilden.

Der Landkreis Nordhausen verfügt über ein breit gefächertes Angebot an Sportstätten (vgl. Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplan) mit differenter Ausstattung und baulichem Zustand. Während an einzelnen Standorten sehr gute Bedingungen vorzufinden sind, weisen die meisten Sportstätten deutliche Mängel auf.

Im Rahmen der investiven Sportförderung ist es Kommunen möglich, mit Hilfe des Landes notwendige Sportstätten zu bauen und zu unterhalten. Daneben muß der Modernisierung und Sanierung bestehender Sportstätten eine hohe Bedeutung beigemessen werden.

Bei der Festsetzung der Prioritäten der notwendigen Investitionen müssen die folgenden Schwerpunkte beachtet werden:

  • Sportstätten, die durch Vereine genutzt werden, die zielgerichtet Leistungsträger trainieren und betreuen.
  • Sportstätten, die hauptsächlich von Schulen und Vorschuleinrichtungen genutzt werden und darüber hinaus zur Sichtung von Talenten und zur Begabtenförderung dienen.
  • Sportstätten, die ein breites Angebot sportlicher Betätigung bieten.
  • Sportstätten, die als Leistungsstützpunkte für die Fachverbände genutzt werden.

Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an modernen, funktionalen und gut ausgerüsteten Sportstätten für die Erfordernisse des Schul-, sowie des Vorschul-, Vereins-und Freizeitsports vorzuhalten.

Für die Realisierung dieses sportpolitisch wichtigen Ziels ist es notwendig, jährlich, planmäßig und zielgerichtet Mittel für die Sanierung und Ausstattung einzusetzen, um das bestehende Niveau zu halten und zu verbessern. Um Fehlinvestitionen und -entwicklungen zu vermeiden und mit Blick auf die neue Finanzsituation der Kommunen, ist die verständnisvolle Kooperation zwischen den Trägern der Sportstätten und deren Nutzern sowie dem Kreissportbund und der Verwaltung unumgänglich. Dies verlangt unter anderem von den Sportvereinen, verantwortungsvoll und sparsam mit allen Einrichtungen und Mitteln umzugehen, die der Sportausübung und Sportförderung dienen.

Neben ihren satzungsgemäßen Aufgaben bei der Organisation und Durchführung des Trainings-, Übungs- und Wettkampfbetriebs erbringen die Sportvereine heute bereits vielfältige Leistungen im Bereich des Baus, der Werterhaltung und Betreibung von Sportstätten. Die Bedeutung dieser Eigenleistungen der Sportvereine wird sich zukünftig weiter ausprägen. Abgesehen von verstärkten Eigeninitiativen bei der Pflege und Unterhaltung von Sport- und Spielanlagen kann die Beteiligung u.a. an den Betriebskosten einzelner kostenintensiver Sportstätten auf der Grundlage der gültigen Gesetzlichkeiten geregelt werden.

Besonders die Hinweise zur Durchführung des §14 Thüringer Sportfördergesetz, wonach die Nutzung der Sport-und Spielanlagen im Regelfall unentgeltlich bzw. höchstens kostendeckend vorgesehen ist, sollten die Grundlage für die Bereitstellung der Sportstätten für Sportvereine bilden. Diese gesetzgeberische Prämisse ermöglicht es, den Grundsatz "Sport für jedermann" umzusetzen.

Die jährliche Neuvergabe der Übungs-, Trainings- und Wettkampfzeiten in den Sporthallen orientiert sich neben den Förderkategorien des LSB und der Landesfachverbände ebenfalls an diesem Grundsatz und verpflichtet Nutzer und Träger bzw. Eigentümer der Sporthallen zu einer offenen und verständnisvollen Zusammenarbeit bei der Planung der Hallenbelegungen. Der Kreissportbund ist bei der Optimierung der Sportstättenauslastung durch Sportvereine dabei Partner der öffentlichen Sportverwaltungen u.a. mittels der Koordination oder Zusammenführung von bestimmten Angebotsformen, des Zusammenschlusses von Vereinen sowie der Prioritätensetzung in der Vergabepraxis.

Eine weitere Koordinierungsaufgabe kommt dem Kreissportbund bei der Auszahlung der durch die öffentliche Sportverwaltung bereitgestellten Mittel für die Übungsleiterentschädigung zu. Die Gewährung einer fach- und sachgerechten Arbeit der ausgebildeten und lizensierten Übungsleiter in den Sportgruppen soll so Anerkennung finden. Der Förderschwerpunkt liegt dabei im Kinder- und Jugendsport.

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Arbeitsschwerpunkte und Ziele

Zu den vordringlichen Aufgaben der Sportpolitik gehört neben der Bestanderhaltung einer bedürfnisorientierten Grundversorgung mit Sportanlagen in angemessener Qualität und der punktuellen Anpassung an sich verändernde Sport- und Freizeitverhalten, eine noch gezieltere Förderung im öffentlichen Interesse liegender Sportbetätigungen. Leistungsfähigeren Organisationen und Bürgern muß dabei in Zeiten voranschreitender Sparmaßnahmen, entsprechend dem Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip, ein größeres Maß an Eigenverantwortlichkeit bei der Finanzierung ihres Sporttreibens zugemutet werden.

Sportvereine sollten ihre Leistungsfähigkeit und insbesondere ihre soziale Leistung offensiver in der Öffentlichkeit verdeutlichen und ihren Mitgliedern oder Kursteilnehmern die von ihnen verursachten Kosten transparent machen und eine entsprechende Preisgestaltung vornehmen.

Damit Sportvereine auch zukünftig attraktiv bleiben und werden, müssen sie das sich verändernde Sportinteresse der Bevölkerung berücksichtigen und neue Sportarten in ihre Angebote integrieren. Um dennoch die Vielfalt und Breite des Sportangebotes im Landkreis aufrechtzuerhalten, ist dabei im Vereins- und Verbandsleben eine Gratwanderung zwischen Traditionsbewahrung und Anpassung an neue Trends zu bestreiten. Nur so können aktive Bürger in den Sportvereinen gehalten sowie nicht aktive Bürger für den Vereinssport gewonnen und folglich die Mitgliederzahl in den Sportvereinen stabilisiert und erhöht werden.

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Grundlagen zur Absicherung des Sportbetriebes

Im Landkreis Nordhausen bildet die kommunale Sportförderung durch finanzielle Zuschüsse sowie Sach- und Dienstleistungen eine der Grundlagen für den Sport in der derzeitigen Form. Das Hauptziel der kreislichen Sportförderung besteht in der Förderung eines "Sports für alle". Dies bedeutet durch geeignete Maßnahmen allen Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives und vielseitiges Sportangebot zu angemessenen Preisen zu sichern. Hauptsächlich geschieht dies über die finanzielle und materielle Unterstützung der Sportvereine.

In den Genuß einer finanziellen Förderung durch die öffentliche Sportverwaltung kommt ausschließlich nur der organisierte Sport. Aufgrund seiner gemeinnützigen Stellung erhält er Zuschüsse für die Erbringung von Leistungen, die im öffentlichen Interesse liegen sowie für Maßnahmen, die diese Leistungen ermöglichen. Für dieses Ziel werden jährlich finanzielle Mittel in den Kreishaushalt eingestellt. In der Praxis bedeutet dies, daß unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag finanzielle Beihilfen entsprechend der Sportförderrichtlinie des Landkreises Nordhausen gewährt werden können. Zur Absicherung eines qualitativ hohen und vielseitigen Sportangebots sowie der Vereinsarbeit und –betreuung, sind jährlich je Einwohner des Landkreises siebzig €-Cent (0,40 €/Einwohner im Verwaltungshaushalt und 0,30 €/Einwohner im Vermögenshaushalt) für die Sportförderung zu planen.

Im Wesentlichen erfolgt die Sportförderung aber über die kostenfreie bzw. stark subventionierte Bereitstellung von Sportstätten. Daneben ist die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung und Ausstattung der Sportanlagen mit Sportgeräten wichtiger Förderbestandteil.

Auf dem Dienstleistungssektor ist die Sportförderung in erster Linie über die Erbringung von personenbezogenen Dienstleistungen - z.B. Beratungs- und Organisationstätigkeiten sowie Schließ- und Überwachungsdienste durch die Hausmeister - aktiv. Zusätzlich sichern Anlagenpflege- und Reparaturdienstleistungen den Sportbetrieb im Landkreis auf einem angemessenen Niveau.

 

 

 

 

 

 

 

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