Ein gemeinsames Projekt des Kreissportbundes Nordhausen, der
Sparkassenstiftung und des Landratsamtes Nordhausen zur
Erlangung der Schwimmfähigkeit von Kindern des Vorschulbereiches
Nach Angaben der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft ertranken im Jahre 2008 in Deutschland 475 Menschen.
Je früher Kinder das Schwimmen erlernen, umso mehr minimiert sich das Risiko eines Badeunfalls. Das Erlernen einer Schwimmtechnik mit dem Ziel des Erwerbs des Seepferdchens kann eine lebenserhaltende Maßnahme sein.
Hinzu kommt, dass durch den freud betonten Umgang mit dem Medium Wasser Lernprozesse positiv beeinflusst werden und es zu einer Reihe von positiven Effekten beim Erziehungsprozess kommt. Die Entwicklung von Eigenschaften, wie Anstrengungsbereitschaft und Mut, verbunden mit der Freude über die Lernfortschritte kennzeichnen diesen Lernprozess.
Der Kreissportbund Nordhausen hat sich gemeinsam mit der Sparkassenstiftung und dem Landratsamt Nordhausen das Ziel gesetzt, Kinder des Vorschulbereiches beim Erlernen des Schwimmens zu unterstützen und so die Anzahl der Kinder, welche bereits im Vorschulalter die Schwimmfähigkeit erwerben, zu erhöhen.
Mit dem gemeinsamen Projekt „Fit im Wasser“ wird daher den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordhausen, welche Eltern bei der Erlangung der Schwimmfähigkeit ihrer Kinder behilflich sind, eine Zuwendungsmöglichkeit geboten.
Förderrichtlinie „Fit im Wasser“
1. Angaben zum Projekt
Projektzeitraum : 01.09.2009 – 31.08.2010
Antragsteller : Sportvereine in Verbindung mit Kindertagesstätten der
Stadt und des Landkreises Nordhausen
Antragstellung : bis 31.12.2009 an
Kreissportbund Nordhausen e.V.
Geseniusstr. 26
99734 Nordhausen
Zielgruppe : Vorschulkinder
Gruppenstärke : max. 10 Kinder im Wasser
2. Zuwendungszweck
Die Fördermittel können für folgende Zwecke verwendet werden:
Hinweis: Die praktische Durchführung der Maßnahme darf nur von ausgebildeten Schwimmlehrern / Bademeistern mit gültiger Rettungsfähigkeit durchgeführt werden.
Nicht förderfähig ist die Bezahlung von Begleitpersonen und zusätzlichen Aufsichts-personen der Kindergruppen.
3. Beantragung der Zuwendung
- Voraussetzung für die Zuwendung ist eine abgeschlossene Kooperationsvereinbarung
zwischen der Kindertagestätte und einem im KSB organisierten Sportverein.
4. Nachweis der Mittelverwendung
Der Sportverein hat die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
a) dem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben
(Für die Zuwendungen des Kreissportbundes sind die Ausgabenpositionen aufzuführen und in jedem
Fall mit ORIGINALBELEGEN zu dokumentieren. Für Zuwendungen Dritter und Eigenleistungen
genügt eine zusammengefasste Aufstellung nach Ausgabengruppen ohne Belege.)
b) eine Teilnehmerliste
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt eine zeitnahe Zahlung der Zuwendung.
>>> Download der Projektbeschreibung und der Förderrichtlinie <<<
>>> Download des Antrags <<<
„ Lions-Jugendsportpreis 2009“
Der Lions – Club hat das Ziel, im freundschaftlichen Miteinander Gutes zu tun. Daher Der Lions – Club Nordhausen stiftet für die Kreisportjugend einen Jugendpreis in Höhe von 1.000, 00 €. Die Sportjugend des Kreissportbundes hat einen statistischen Erfassungsbogen Kreissportbund Nordhausen e.V. Hinweise: Grundlage der Bewerbung ist die Bestandserhebung der Sportvereine 2009. Alle Daten des beigefügten Erfassungsbogens müssen durch entsprechende Nachweise ergänzt werden. |
>>> Download der Ausschreibung <<<
>>> Download Auswertung des Antrags <<<
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