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„ Fit im Wasser“


Ein gemeinsames Projekt des Kreissportbundes Nordhausen, der
Sparkassenstiftung und des Landratsamtes Nordhausen zur
Erlangung der Schwimmfähigkeit von Kindern des Vorschulbereiches

 

Nach Angaben der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft ertranken im Jahre 2008 in Deutschland 475 Menschen.

 

Je früher Kinder das Schwimmen erlernen, umso mehr minimiert sich das Risiko eines Badeunfalls. Das Erlernen einer Schwimmtechnik mit dem Ziel des Erwerbs des Seepferdchens kann eine lebenserhaltende Maßnahme sein.
Hinzu kommt, dass durch den freud betonten Umgang mit dem Medium Wasser Lernprozesse positiv beeinflusst werden und es zu einer Reihe von positiven Effekten beim Erziehungsprozess kommt. Die Entwicklung von Eigenschaften, wie Anstrengungsbereitschaft und Mut, verbunden mit der Freude über die Lernfortschritte kennzeichnen diesen Lernprozess.

Der Kreissportbund Nordhausen hat sich gemeinsam mit der Sparkassenstiftung und dem Landratsamt Nordhausen das Ziel gesetzt, Kinder des Vorschulbereiches  beim Erlernen des Schwimmens zu unterstützen und so die Anzahl der Kinder, welche bereits im Vorschulalter die Schwimmfähigkeit erwerben, zu erhöhen.

Mit dem gemeinsamen Projekt „Fit im Wasser“ wird daher den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordhausen, welche Eltern bei der Erlangung der Schwimmfähigkeit ihrer Kinder behilflich sind, eine Zuwendungsmöglichkeit geboten.

 


Förderrichtlinie „Fit im Wasser“

1. Angaben zum Projekt

Projektzeitraum :                        01.09.2009 – 31.08.2010

Antragsteller :                            Sportvereine in Verbindung mit Kindertagesstätten der                               
Stadt und des Landkreises Nordhausen

Antragstellung :                         bis 31.12.2009 an

                                                   Kreissportbund Nordhausen e.V.
Geseniusstr. 26
99734 Nordhausen

Zielgruppe :                                Vorschulkinder

Gruppenstärke :                          max. 10 Kinder im Wasser

 

2.  Zuwendungszweck

Die Fördermittel können für folgende Zwecke verwendet werden:

  1. Fahrkosten für Hin- und Rückfahrt zum Bad
  2. Eintrittsgelder
  3. Schwimmabzeichen
  4. Honorare ( entsprechend Förderrichtlinie des LSB )

 

Hinweis: Die praktische Durchführung  der Maßnahme darf nur von ausgebildeten Schwimmlehrern / Bademeistern mit gültiger Rettungsfähigkeit durchgeführt werden.
Nicht förderfähig ist die Bezahlung von Begleitpersonen und zusätzlichen Aufsichts-personen der Kindergruppen.

 

3. Beantragung der Zuwendung

-     Voraussetzung für die Zuwendung ist eine abgeschlossene Kooperationsvereinbarung
zwischen der Kindertagestätte und einem im KSB organisierten Sportverein.

  1. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und fristgemäß beim Kreissportbund Nordhausen e.V. einzureichen.
  2. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch den Kreissportbund Nordhausen e.V.
  3. Bei Vorlage von Originalbelegen erfolgt die Auszahlung der bewilligten Zuwendung an den Sportverein.

 

 4. Nachweis der Mittelverwendung

      Der Sportverein hat die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:

         a) dem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben
(Für die Zuwendungen des Kreissportbundes sind die Ausgabenpositionen aufzuführen und in jedem     
Fall mit ORIGINALBELEGEN zu dokumentieren. Für Zuwendungen Dritter und Eigenleistungen   
genügt eine zusammengefasste Aufstellung nach Ausgabengruppen ohne Belege.)
b) eine Teilnehmerliste

       Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt eine zeitnahe Zahlung der Zuwendung.

 

>>> Download der Projektbeschreibung und der Förderrichtlinie <<<

>>> Download des Antrags <<<

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„ Lions-Jugendsportpreis 2009“


 

Der Lions – Club hat das Ziel, im freundschaftlichen Miteinander Gutes zu tun. Daher
wird Wert auf eine weltoffene Einstellung seiner Mitglieder gelegt. Die politische
Gesinnung, Religion und Herkunft spielen im Clubleben keine Rolle. Der Lions – Club
ist eine Vereinigung mit einer ausgeglichenen Mischung aus verschiedenen Berufen. Im
Vordergrund dieser Vereinigung steht nicht der persönliche Erfolg des Einzelnen,
sondern das Gemeinwohl.

Der Lions – Club Nordhausen stiftet für die Kreisportjugend einen Jugendpreis in Höhe

von 1.000, 00 €.

Die Sportjugend des Kreissportbundes hat einen statistischen Erfassungsbogen           
(s. Anlage) erarbeitet, der sowohl die quantitativen Aspekte der sportlichen
Jugendarbeit,  als auch Kriterien des Nachwuchsleistungssportes erfasst. Alle
Sportvereine, die sich um den Lions – Jugendpreis bewerben wollen, reichen ihre
Unterlagen bis zum 31.12.2009 beim Kreissportbund Nordhausen ein.

Kreissportbund Nordhausen e.V.
Sportjugend Nordhausen
Geseniusstr. 26
99734 Nordhausen
Tel. 03631 984765

Hinweise: Grundlage der Bewerbung ist die Bestandserhebung der Sportvereine 2009. Alle Daten des beigefügten Erfassungsbogens müssen durch entsprechende Nachweise ergänzt werden.




>>> Download der Ausschreibung <<<

>>> Download Auswertung des Antrags <<<

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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